Das Wichtigste in Kürze:
- Beim Vergleich von 30 Fernwärme-Anbietern in Nordrhein-Westfalen kostet eine Kilowattstunde Fernwärme durchschnittlich 17,3 Cent.
- Es gibt deutliche Preisunterschiede zwischen den Netzen: der günstigste Anbieter nimmt ca. 10,5 Cent, der teuerste ca. 28 Cent pro Kilowattstunde (Bruttomischpreis).
- Der Gesetzgeber verlangt, dass Preise und Preisänderungsformeln im Internet veröffentlicht werden. Diese Vorgaben erfüllen nicht alle.
Wenn der Energieanbieter zu teuer ist, kann man ihn wechseln. Das gilt für Strom und Gas, aber nicht für Fernwärme. Denn wer diese Form der Energieversorgung nutzt, muss den Anbieter vor Ort wählen. So hängt der Wohnort maßgeblich davon ab, wie viel ein Haushalt für Fernwärme bezahlen muss. Wir haben die Preise von 30 Anbietern in NRW verglichen. Dabei haben wir einen Mischpreis berechnet – bestehend aus den Preisbestandteilen Arbeitspreis, Grundpreis und Messpreis für verschiedene Musterhäuser (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten und Mehrfamilienhaus mit 30 Wohneinheiten). Die Details und Preise finden Sie in dieser PDF-Datei.
Preisspanne
Das Preisniveau in unserer Stichprobe liegt bei durchschnittlich 17,3 Cent pro Kilowattstunde. Bemerkenswert sind die Preisunterschiede zwischen den Netzen: Diese liegen zwischen ca. 10,5 Cent pro Kilowattstunde in Bielefeld und ca. 28 Cent pro Kilowattstunde in Gronau. Betrachtet man die unterschiedlichen untersuchten Musterhäuser, zahlen Verbraucher:innen in den teuersten Netzen in etwa das 2,5-fache des Preises im günstigsten Netz.
Preistransparenz
Preise und Preisänderungsformel sind der zentrale Vertragsbestandteil und gehören daher veröffentlicht – so will es auch der Gesetzgeber. Dennoch veröffentlichen 5 Unternehmen ihre Preisänderungsformel nicht im Internet und eins veröffentlicht keine Preise für das Hauptnetz. 3 Unternehmen verzichten auf die Angabe der Preise in allen ihren Netzen, sie geben nur die Preise ihres Hauptnetzes an.
Preisänderungen
Zur Preistransparenz gehört auch, dass Verbraucher:innen nachvollziehen können, wie sich Preise verändern. Fernwärmeverträge enthalten in der Regel Preisänderungsklauseln, die Preisindizes verwenden. Die Preisindizes spiegeln beispielsweise die aktuelle Entwicklung von Löhnen oder Energiepreisen wieder. Häufig werden Preisindizes des statistischen Bundesamtes verwendet. Um die Veränderung der eigenen Preise nachvollziehen zu können, benötigen Verbraucher:innen also die Preisänderungsformel und einen eindeutigen Verweis auf die Quellen der verwendeten Indizes.
Bei einem Drittel der Fernwärmeunternehmen sind Preisveränderungen nicht vollständig nachvollziehbar, da mindestens für einen Kostenbestandteil der Preisänderungsformel keine eindeutigen Verweise vorliegen. So müssen sich Verbraucher:innen häufig selbstständig Werte von der EEX (Börsenpreisseite) heraussuchen und müssen feststellen, dass historische Werte aber z.B. nicht verfügbar sind oder das Börsenprodukt nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelbar ist.
Zwei Drittel der Fernwärmeunternehmen erfüllen ein Mindestmaß, d.h. der Verweis auf die Quelle ist eindeutig. Allerdings ist die Recherche für Verbraucher:innen oft mühsam, da es keine Preistabellen oder Direktlinks gibt. Nur jedes fünfte Unternehmen fällt positiv auf und macht es Verbraucher:innen vergleichsweise leicht, Preisveränderungen nachzuvollziehen.
Unsere Forderungen
Aufgrund der hohen festgestellten Preisunterschiede und damit sich in Zukunft mehr Haushalte für Fernwärme entscheiden, fordern wir die Einführung einer systematischen Preisaufsicht.
Damit Verbraucher:innen die Entwicklung der Preise nachvollziehen können, sollten Fernwärmeanbieter mit Direktlinks zu den Quellen arbeiten und Tabellen mit der Entwicklung der Preisbestandteile veröffentlichen. Sie sollten Durchschnittswerte, die sie zur Preisbildung herangezogen haben, ausweisen. Einige Anbieter zeigen, wie es geht, sie sind allerdings noch in der Minderheit. Andere Fernwärmeanbieter sollten nachziehen, um die Akzeptanz der Fernwärme vor Ort zu erhöhen. Auch der Gesetzgeber sollte bei den Veröffentlichungspflichten zur Preistransparenz nachbessern.
Ein weiterer wichtiger Punkt für mehr Preistransparenz ist die Verwendung von gebräuchlichen Einheiten. So ist beim Arbeitspreis die Einheit "Cent pro Kilowattstunde" üblich. Beim Grundpreis erfolgt die Angabe in "Euro pro Kilowatt" oder es wird ein fixer Grundpreis pro Jahr bei vorgegebener Anschlussleistung ausgewiesen. Wenige Anbieter weichen allerdings von den üblichen Einheiten ab. So verwendet ein Anbieter die Einheit "Eur/kJ/s" beim Grundpreis. Beim Arbeitspreis wird einmal "Euro pro MWh" angegeben, einmal werden Gigajoule (GJ) verwendet.
Weitere Ergebnisse der Stichprobe
Wir haben uns außerdem angesehen, wie die Netzanbieter mit Informationen über Netzverluste und Energiemix umgehen. Die Ergebnisse und Forderungen dazu finden Sie in dieser PDF-Datei.