Die kommende CO2-Bepreisung könnte zum Jahreswechsel neue Gaspreiserhöhungen nach sich ziehen. Rund 0,6 Cent pro Kilowattstunde sollen ab 2021 als sogenannte CO2-Abgabe anfallen. Doch eine Untersuchung der Verbraucherzentrale NRW bei 20 Grundversorgern zeigt: Zumindest darunter gibt es viele, bei denen zuletzt eigentlich Spielraum für Preissenkungen entstanden sein muss. Denn seit etwa zwei Jahren sinken die Beschaffungskosten der Versorger für Gas – dennoch bleiben die Kundenpreise unverändert oder sind gestiegen. Dies ist nicht einfach auf Erhöhungen bei Netzentgelten oder anderen Posten zurückführen, die die Unternehmen nicht beeinflussen können.
Verbraucher:innen sollten deshalb Preiserhöhungen, die allein auf die neue CO2-Abgabe verweisen, nicht einfach hinnehmen. Vielmehr sollte man in solchen Fällen einen Anbieterwechsel prüfen – vor allem, da mit Eingang einer Preiserhöhungs-Ankündigung ein Sonderkündigungsrecht besteht. Hilfreich sind dazu unsere Tipps und Hilfestellungen für die Suche nach einem neuen Tarif.
Die Untersuchung können Sie als pdf-Datei hier herunterladen.
Mehr zur Untersuchung und unserer Bewertung aktueller Preiserhöhungen finden Sie in unserer Pressemitteilung zum Thema.