Die Flutkatastrophe im Sommer 2021 hat das Thema Elementarschadenversicherung auf traurige Weise in den Fokus gerückt. Oftmals fehlt dieser wichtige Schutz der eigenen Immobilie und Betroffene bleiben nun auf dem Schaden sitzen. Aber auch der Abschluss schützt nicht in jedem Falle, wie Beratungen der vom Hochwasser Betroffenen durch die Verbraucherzentrale NRW zeigen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Gerade alte Verträge sollten geprüft werden, da mitunter wichtige Leistungsbausteine fehlen können.
- Auch eine Elementarschadenversicherung schützt nicht immer, die Bedingungen unterscheiden sich oftmals deutlich.
- Das Haus sollte auf Schwachstellen und Schutzmaßnahmen geprüft werden.
So meldete sich der Eigentümer eines Einfamilienhauses im vom Hochwasser stark betroffenen Ort Swisttal empört bei der Hotline der Verbraucherzentrale NRW. Sein Hausrat- und Gebäudeversicherer will nicht für die durch Wasser entstandenen Schäden am Keller und dem dort gelagerten Hausrat zahlen. Der Haken: Das Haus ist zwar gegen Elementarschäden versichert, also auch gegen Überschwemmung. Hier war aber Grundwasser über die Bodenplatte und Risse in den Kellerwänden eingedrungen. Und das war in diesem Fall nicht mitversichert, so dass der Eigentümer den Schaden nun selbst tragen muss.
Um sicher zu gehen, dass es im Schadenfall nicht solche oder ähnliche Probleme mit dem Versicherer gibt, sollten Hauseigentümer ihren Versicherungsordner zur Hand nehmen und den Schutz des Hauses genau überprüfen – und das bestenfalls noch vor dem nächsten Starkregen. Diese Punkte gilt es dabei im Auge zu behalten:
- Alte Verträge: Oftmals wird ein Vertrag einmal abgeschlossen oder vom Vorbesitzer ungeprüft übernommen und dann viele Jahre nicht mehr angeschaut. Aber Versicherungsbedingungen entwickeln sich weiter und wichtige Leistungsbausteine fehlen oft in alten Policen. Auch das Haus verändert sich im Laufe der Zeit. Da wird das Dach aus- oder der Wintergarten angebaut oder der Kellerraum zum Gästezimmer. Wird das dem Versicherer nicht mitgeteilt, kann das mitunter fatale Folgen haben.
- Elementarschäden: Während Leitungswasserschäden zumeist von der Gebäudeversicherung umfasst sind, ist von außen eindringendes Wasser nicht automatisch mitversichert. Hierzu muss mit einer Elementarschadenversicherung der Schutz um Überschwemmung, Rückstau und andere Naturgefahren erweitert werden. Auch hier kommt es auf das Kleingedruckte an, denn die Bedingungen unterscheiden sich oftmals deutlich, wie der Fall des Eigentümers aus Swisttal zeigt.
- Baulicher Schutz: Der beste Versicherungsfall ist der, der gar nicht eintritt. So sollte neben der passenden Police auch das Haus auf Schwachstellen und Schutzmaßnahmen geprüft werden. Die Rückstauklappe im Keller ist ebenso wichtig wie der geschützte Lichtschacht. So bleibt der Keller hoffentlich trocken und Hausbesitzer:innen vor Schaden sowie Ärger mit dem Versicherer verschont.
Leider ist die Lektüre von Versicherungsbedingungen oftmals harte Kost und für Laien oft schwer verständlich - Hauseigentümer:innen sollten sich aber unbedingt die Zeit nehmen, den Schutz der eigenen Immobilie zu überprüfen.
Die Verbraucherzentrale NRW bietet zu diesem Thema eine passende Versicherungsrechtsberatung. Gesammelte Informationen zum Thema finden Sie zudem auf unserer Sonderseite "Starkregen, Hochwasser, Unwetter".