Symptome googeln? Vier Anzeichen für irreführende Gesundheitswerbung

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Das Internet, vor allem Google, ist für Viele bei Fragen zur Gesundheit und Symptomen erste Informationsquelle. Doch nicht jeder Suchmaschinen-Treffer ist verlässlich. An diesen Anzeichen erkennen Sie, wann Vorsicht geboten ist.
Mann mit Mütze und Schal am Laptop und Handy

Das Internet, vor allem Google, ist für Viele bei Fragen zur Gesundheit und Symptomen erste Informationsquelle. Doch nicht jeder Suchmaschinen-Treffer ist verlässlich. An diesen Anzeichen erkennen Sie, wann Vorsicht geboten ist.

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  • Alarmsignal 1: Produktwerbung
    Wenn auf einer Webseite unter dem Deckmantel neutraler Gesundheitsinformation für konkrete Produkte geworben wird, sollten Sie skeptisch werden. Verlässliche Informationen befördern keine Produkte oder bestimmte Hersteller.
  • Alarmsignal 2: Entscheidungsdruck
    Wenn Ängste geschürt werden, etwa vor Vitaminmangel, oder wenn darauf hingewiesen wird, dass man schnell bestellen solle, weil nur noch eine geringe Anzahl vorrätig sei, ist große Zurückhaltung angesagt. Denn Werbeaussagen, die irreführend sind oder Ängste auslösen, sind gesetzlich verboten, sowohl für Arzneimittel als auch für Nahrungsergänzungsmittel.
  • Alarmsignal 3: Garantierte Wirkung ohne Nebenwirkung
    Wenn ein sicherer Heilungserfolg versprochen wird oder keinerlei Nebenwirkungen auftreten sollen, ist Vorsicht geboten. Denn eine Garantie für eine Heilung ("Hilft effektiv und zuverlässig gegen Arthrose/Rheuma/Diabetes" o.ä.), ist unseriös. Und Nebenwirkungen sind auch bei wirksamen Mitteln nie auszuschließen.
  • Alarmsignal 4: Unklares Impressum
    Wenn im Impressum kein rechtsfähiges Unternehmen oder nur eine ausländische Postfach-Adresse zu finden ist, kann dies ein Hinweis darauf sein, dass Anbieter ihre Identität verschleiern. Sie sollten daher stutzig werden, wenn Ihnen beispielsweise das Kürzel für die Rechtsform nicht bekannt vorkommt oder Sie einen Phantasienamen hinter der Anschrift vermuten.

Eckart von Hirschhausen im Video zu irreführender Gesundheitswerbung: "Wenn etwas zu gut klingt, ist es meistens auch nicht gut"

Video laden: Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Unser Angebot "Faktencheck-Gesundheitswerbung" gibt Orientierung und Tipps, um gute von schlechten Gesundheitsseiten zu unterscheiden. Hier können Sie auch selbst Fragen stellen und falsche oder irreführende Gesundheitsinformationen melden.

Einen Regentag im Herbst

Faktencheck-Gesundheitswerbung

Welche Gesundheitsinformationen findet man im Netz?

Frau mit Gesichtsmaske sprüht sich Hände mit Desinfektionsmittel ein.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Warnung und neue Regeln seit 1. Juli

Ab Pflegegrad 1 haben pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, einen Anspruch auf einen Zuschuss von 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Seit 1. Juli müssen Anbieter von Pflegehilfsmitteln qualifiziert beraten.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.