Lebensmittel-Sonderangebote online: Kennzeichnung lückenhaft

Stand:
Eine Stichprobe bei sieben Online-Lebensmittelhändlern mit Rabatten und Sonderposten zeigt vielfach Mängel bei wichtigen Pflichtangaben. Besonders Allergiker müssen achtsam sein.
Frau vor Lebensmittelsupermarkt am Laptop

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die überprüften Onlineshops werben mit zum Teil hohen Preisrabatten und Sonderposten.
  • Lebensmittelunternehmer müssen sich an Informationspflichten halten. Diese vorgeschriebenen Informationen sind mitunter fehlerhaft oder nicht auffindbar.
  • Zutatenlisten und Allergenkennzeichnungen sind zum Teil durch schlecht lesbare Fotos nicht erkennbar.
  • Hinweise, nach denen lediglich die Angaben auf der Verpackung maßgeblich seien, sind in der Regel unzulässig.
  • Die Höhe der Versandkosten variiert, für versandkostenfreie Lieferung müssen teilweise hohe Bestellwerte erreicht werden.
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Die überprüften Online-Lebensmittelhändler locken häufig mit hohen Ersparnissen und Rabatten, bieten zum Teil zusätzlich Sonderposten, Überproduktionen, Produkte in fehlerhaften Verpackungen, Saisonartikel oder Lebensmittel mit nahendem oder überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum an. In Zeiten gestiegener Lebensmittelpreise sind Onlineshops mit rabattiertem Lebensmittel attraktiver denn je und sprechen Verbraucher:innen an, die ihren Lebensmitteleinkauf preiswert gestalten wollen oder sogar müssen. Verbraucher:innen, die durch den Kauf überschüssiger Lebensmittel einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten wollen, werden mitunter auch angesprochen. Dabei sind allerdings verlässliche Informationen über die entsprechenden Lebensmittel erforderlich.

Von Mai bis Juli 2023 haben wir daher in  sieben Onlinemärkten (Leckerposten, Lebensmittel-Sonderposten, Motatos, Netto, Sirplus, Sweetneeds und Wiglo-Wunderland) einen ausgewählten Warenkorb im Hinblick auf die Pflichtkennzeichnungüberprüft, der Lebensmittel wie Müsli, Nudeln, Tee, Kaffee, Kekse, Marmelade, Reis, eine Gemüsekonserve und Fleisch-/Wurstwaren enthielt. Darüber hinaus landete aufgrund besonderer Kennzeichnungspflichten jeweils ein Energydrink im Warenkorb.

Pflichtkennzeichnung wichtige Orientierungshilfe

Online-Verkäufer von Lebensmitteln müssen vor Abschluss des Kaufvertrags grundsätzlich alle verpflichtenden Pflichtinformationen – mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums - angeben, die man auch auf den Verpackungen im Supermarkt findet. Verbraucher:innen sollten bereits im Online-Shop alle wesentlichen Informationen nachvollziehen können. Dazu zählen beispielsweise das Zutatenverzeichnis, Angaben über Allergene, die Nährwerte und die Füllmenge des Lebensmittels. Folgende Punkte waren in unserer Stichprobe auffällig:

  • Zwei der Online-Shops stellten Fotos der Produktverpackungen ein die teilweise unscharf, überbelichtet, mit dunkler Schrift auf dunklem Grund gestaltet oder aufgrund der Form der Packung schlecht lesbar waren. In Einzelfällen fehlten Fotos trotz Ankündigung und Verweis darauf, wodurch keine Informationen zu Zutaten und möglichen enthaltenen Allergenen auffindbar waren.
  • Ab einem Koffeingehalt von 150 Milligramm pro Liter müssen Erfrischungsgetränke einen Warnhinweis tragen, dass sie für Kinder, schwangere und stillende Frauen nicht empfohlen sind - gefolgt von dem Gehalt an Koffein pro 100 Milliliter. Gerade Energydrinks übersteigen diesen Koffeingehalt häufig - dennoch erfolgte der Hinweis in den Online-Shops, die dieses Produkt anboten, nicht. Nur ein Anbieter wies auf den erhöhten Koffeingehalt hin, aber mit falschem Wortlaut.
  • Die ordnungsgemäße Bezeichnung des Lebensmittels muss in jedem Fall angegeben werden. Sie soll u.a. die Art des Lebensmittels sachlich darstellen, um es von anderen Produkten unterscheiden zu können. Die Bezeichnung des Lebensmittels wurde nur bei zwei Anbietern vollständig und durchweg richtig angegeben.
  • Bei Lebensmitteln in Aufgussflüssigkeit muss zusätzlich zur gesamten Füllmenge die Angabe des Abtropfgewichts, also des Lebensmittels ohne Aufgussflüssigkeit, erfolgen. Teilweise wurde nur eine Füllmenge angegeben, sodass nicht klar wurde, welche der beiden Angaben gemeint war. Unklar blieb dadurch außerdem, worauf sich die Grundpreisangabe bezieht - so wird der Preisvergleich erschwert.
  • In zwei Online Shops gab es zudem Unstimmigkeiten bei der Angabe des Ursprungslands des Lebensmittels – sie wurde vermutlich mit dem Sitz des Herstellers verwechselt.
  • Auch bei Bio-Lebensmitteln gibt es Kennzeichnungsvorgaben, die lückenhaft waren: Bei drei Onlineshops fehlte beim Angebot von Bio-Produkten die Codenummer der Öko-Kontrollstelle. Sie weist nach, dass die Bio-Lebensmittel entsprechend den Vorgaben produziert und kontrolliert wurden.
  • Anders als bei den anderen Pflichtkennzeichnungselementen muss das Mindesthaltbarkeitsdatum im Onlineshop nicht angegeben werden. Bei Produkten deren Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, sollte allerdings darauf hingewiesen werden. Erfreulich: In den meisten Fällen wurde es  gut sichtbar angegeben, selbst wenn es noch nicht überschritten war.

Achtung bei unwirksamen Hinweisen

Teilweise finden sich auf Bestellseiten von Lebensmittelanbietern Hinweise, nach denen lediglich die Angaben auf der Verpackung und nicht die Kennzeichnungen auf der Internetseite maßgeblich seien. Derartige Klauseln sind in der Regel unwirksam und entbinden das jeweilige Unternehmen nicht von einer ordnungsgemäßen Kennzeichnungspflicht im Internet. So entschied zum Beispiel  das OLG Düsseldorf im Jahr 2020. Demnach genüge es nicht, lediglich auf die Produktverpackung zu verweisen. Dies würde den Angaben im Internet jede Verbindlichkeit nehmen und dazu führen, dass Verbraucher:innen sich letztlich nie sicher sein könnten, ob die im Internet zur Verfügung gestellten Informationen zu Allergenen und Zutaten tatsächlich auf die bestellten Produktes zuträfen.

Preisangaben und Versandkosten

  • Bei der Grundpreisangabe - sie ist wichtig für einen direkten Preisvergleich der Schnäppchen - schlichen sich bei allen Lieferdiensten vereinzelt Fehler ein: Zwei Mal wurde der Grundpreis falsch berechnet, bei einem anderen Produkt fehlte sie ganz. Bei sechs Shops war durch eine unzureichende Füllmengenangabe nicht klar, ob sich der Grundpreis auf das Abtropfgewicht bezieht.
  • Versandkosten bekam man mitunter erst spät zu Gesicht: Bei allen Anbietern wird in unmittelbarer Nähe zum Preis angegeben, dass sich die Kosten „inkl. MwSt. zzgl. Versand“ verstehen. Während vier Anbieter an der Stelle immerhin einen Link zu den Infos aufwiesen, wurde die Höhe der Versandkosten in den drei weiteren Shops erst beim Blick in den Warenkorb ersichtlich.
  • Bei drei der sieben Anbieter bestand die Möglichkeit, durch einen größeren Einkauf die Versandkosten zu sparen - dafür musste man aber, je nach Händler, für mindestens 39,90 Euro bis zu 50 Euro einkaufen.
  • Die Versandkosten der Shops lagen zwischen 3,99 Euro bis 6,99 Euro pro Bestellung. Ein Anbieter warb mit einem Schnellversand, bei dem die Artikel gegen einen Preisaufschlag von weiteren vier Euro garantiert spätestens am Folgetag versendet werden. Kühlpflichtige Artikel konnten nur in einem Shop erworben werden, wofür zusätzliche 1,50 Euro je Lebensmittel berechnet wurden.

Als Online-Käufer:in müssen Sie sich auf vorgeschriebene Informationen beim Lebensmitteleinkauf verlassen können. Vor allem die Gesundheit betreffende Informationen wie die Angabe der 14 Hauptallergene, die häufig Lebensmittelallergien- und unverträglichkeiten auslösen, oder etwa Warnhinweise für Kinder, Schwangere und Stillende sind wichtige Angaben. Bei einem nachhaltigen Einkauf helfen korrekte Herkunftsangaben und vollständige Informationen über biologisch hergestellte Lebensmittel zusätzlich. Der Kauf von überschüssigen Lebensmitteln kann sinnvoll sein und Wertschätzung ausdrücken, vor allem, wenn sie zu Hause eine gute Verwendung finden. Verbraucher:innen sollten sich aber nicht von Werbeoffensiven der Online-Shops wie „Lebensmittelvorrat für Krisenzeiten“, Mindestbestellmengen, besonderen Tagesangeboten, Gratis-Geschenken oder zusätzlichen Rabatten ab Warenwerten von 50 Euro bis 99 Euro verleiten lassen, mehr zu kaufen als sie eigentlich benötigen und vor allem verbrauchen können. Generell gilt: Ein gut geplanter Lebensmitteleinkauf, ein regelmäßiger Blick auf die Vorräte und eine kreative Resteverwertung von Lebensmitteln spart Geld und erzeugt weniger Müll.

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