Barrierefreies Wohnen in NRW: Zu wenig passende Angebote

Stand:
Drei Monate hat die Verbraucherzentrale NRW Online-Annoncen für barrierefreie Wohnungen untersucht. Nur jede 8. Wohnung war auch tatsächlich für Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet.
Rollstuhlfahrerin an Rampe vor Hauseingang

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es wurden 191 Online-Anzeigen auf dem privaten Wohnungsmarkt geprüft, in denen Vermieter die Wohnungen als barrierefrei bewarben.
  • Acht Kriterien mussten sie erfüllen, um aus unserer Sicht wirklich der Barrierefreiheit für Menschen mit Einschränkungen beim Laufen zu entsprechen.
  • Nur 25 Wohnungen – also magere 13 Prozent – taten dies am Ende auch.
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Menschen, die zuhause alt werden wollen, benötigen barrierefreie Wohnungen. Welche Chancen Verbraucherinnen und Verbraucher haben, eine solche Wohnung auf dem privaten Wohnungsmarkt zu finden, hat die Verbraucherzentrale NRW untersucht. Wir haben uns von Oktober bis Dezember 2018 an jeweils einem Stichtag im Internet 191 entsprechend beworbene Wohnungsanzeigen angesehen. Das Ergebnis: Nur 25 Wohnungen (13 Prozent) waren für Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet.

Untersucht wurden Inserate bei den drei marktführenden Wohnungsportalen ImmobilienScout24, Immowelt und Immonet für die fünf größten Städte in NRW (Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen und Duisburg) und fünf ländliche Gemeinden.

Kriterien für Barrierefreiheit

Folgende Kriterien aus den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) haben wir bei der Untersuchung der Barrierefreiheit zugrunde gelegt:

  • Ist die Wohnung ebenerdig oder über eine Rampe mit Handläufen erreichbar?
  • Ist ein Aufzug vorhanden?
  • Sind die Eingangstüren zur Wohnung mindestens 90 Zentimeter breit?
  • Sind die Böden schwellenlos oder Schwellen höchstens zwei Zentimeter hoch?
  • Ist die Bewegungsfläche im Bad groß genug für das Rangieren mit einem Rollator (mindestens 1,20 mal 1,20 Meter)?
  • Gibt es eine bodengleiche Dusche ohne Einstiegsschwelle?
  • Gibt es ein unterfahrbares Waschbecken bzw. kann man am Waschbecken sitzen?

Die Wege zur Wohnung müssen barrierefrei sein

Damit eine Wohnung wirklich als barrierefrei beworben werden kann, müssen nach unserer Ansicht schon die Wege in die Wohnung frei von Hindernissen sein. Denn wer einen Rollator braucht, kann in der Regel keine Stufen mehr überwinden. Das Haus sollte also ohne Außenstufe oder über eine Rampe begehbar sein – dies war nur in knapp der Hälfte der untersuchten Wohnungen (93 Wohnungen, 49 Prozent) der Fall. Dann benötigt das Haus einen Aufzug, damit Senioren ohne Probleme bis zu ihrer Wohnungstür kommen. Auch dies war nur bei der Hälfte der untersuchten Wohnungen der Fall.

Nur teilweise barrierefrei reicht nicht aus

Auch in vielen Wohnungen gab es Probleme, obwohl sie als barrierefrei angepriesen wurden. Mit 85 von 191 Wohnungen verfügte nur knapp die Hälfte über eine bodengleiche Dusche. Diese ist aber für Senioren besonders wichtig, da sie häufig nicht mehr sicher über eine hohe Dusch-Schwelle steigen können. Und nur in 54 Prozent der Wohnungen war die Bewegungsfläche im Bad ausreichend. Nötig wären wenigstens 1,20 Meter mal 1,20 Meter, damit man mit einem Rollator wenden kann. Ist die freie Fläche im Bad kleiner, gelingt das nur in vielen Zügen – das erschwert den Alltag und erhöht die Sturzgefahr.
Schwellenlos – auch dieses Merkmal setzen wir bei einer als barrierefrei angebotenen Wohnung voraus. Doch nur 18 Prozent der untersuchten Wohnungen, also nur knapp jede fünfte Wohnung (35 von 191), erfüllt dieses Kriterium vollumfänglich.

Die Betroffenen benötigen eine Wohnung, zu der sowohl der Zugang barrierefrei ist, als auch Barrierefreiheit in der Wohnung. Eine ebenerdige Dusche oder ein rutschfester Bodenbelag allein nicht ausreichen, um eine Mietwohnung als "barrierefrei" zu bezeichnen. Es reicht auch nicht aus, das der Zugang zur Wohnung barrierefrei ist, wenn in der Wohnung eine Wendeltreppe ins Schlafzimmer führt. Eine Wohnung, die als barrierefrei beworben wird, muss vollständig ohne Hindernisse für mobilitätseingeschränkte Menschen sein. Sowohl der Zugang zum Objekt von der Straße bis in den Keller und in die Wohnung hinein und  in jedes Zimmer müssen daher auf ganzer Linie mobilitätsgerecht sein. 

Politik muss Regelungen treffen

Wir fordern von der Politik, eindeutige Regelungen im Sinne der Barrierefreiheit für Neubauten und den Wohnungsumbau zu treffen. Dies müssen Vermieter dann als Richtlinie nutzen, wenn sie ein Mietobjekt als "barrierefrei" anbieten wollen. Vermieter sollten nur solche Wohnungsangebote als barrierefrei bezeichnen, die den mobilen Beeinträchtigungen von Mietern tatsächlich gerecht werden.

Wohnungssuche sollte früh beginnen

Brauchen Sie eine barrierefreie Wohnung, beginnen Sie frühzeitig mit der Suche. Notieren Sie sich für Sie wichtige Kriterien und erfragen Sie sie beim Vermieter oder Wohnungsvermittler. Eine Hilfe kann auch unsere Checkliste sein. Unterstützung bietet die Wohnberatung NRW.

Den kompletten Bericht unserer Prüfung können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.

eine ältere und eine junge Frau sitzen im Garten und unterhalten sich

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