Die Toten Hosen: Geld zurück für Konzerttickets

Stand:
Erfolgreiche Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen den Ticketvermittler "Kauf mich GmbH": Wer Karten für ausgefallene Konzerte der Toten Hosen gekauft hat, kann den kompletten Ticketpreis zurückverlangen. Unser kostenloser Musterbrief hilft dabei.
Gruppenbild der 5 Mitglieder der Düsseldorfer Band Die Toten Hosen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die "Kauf mich GmbH" muss den Ticketpreis für ausgefallene Konzerte inklusive Vorverkaufsgebühren erstatten.
  • Wenn Sie das Geld erstattet haben möchten, können Sie ihre Ansprüche innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung von 3 Jahren stellen.
  • Dafür können Sie unseren kostenlosen Musterbrief verwenden.
Off

Die Tournee "Alles ohne Strom" der Düsseldorfer Punkrockband "Die Toten Hosen" fiel der Corona-Pandemie zum Opfer. Nachdem die Konzerte abgesagt wurden, warteten viele Fans vergeblich auf die vollständige Erstattung ihrer Ticketkosten. Die "Kauf mich GmbH" regelte als Ticketvermittlerin den Verkauf und die Rückabwicklung sämtlicher Tourneekarten der Band und behielt die Vorverkaufsgebühr ein. Außerdem befristete sie den Erstattungsanspruch über das Online-Kundenkonto auf Ende Oktober 2020.

Nachdem wir geklagt haben, hat das Landgericht Traunstein nun beides für unzulässig erklärt (Az. 2HK O 1757/21). Das Urteil ist rechtskräftig. Die Kauf mich GmbH hat die gegen das Urteil eingelegte Berufung zurückgenommen. Wer aber den vollen Ticketpreis erstattet haben möchte, kann ihn mit der Entscheidung im Rücken und unserem Musterbrief einfordern.

Besonders dreist: Die Vorverkaufsgebühren waren beim Kauf nicht ausgewiesen. Verbraucher:innen konnten also gar nicht wissen, ob und in welcher Höhe Gebühren erhoben wurden. Einer Ticketkundin wurden für 4 Tickets nur 189,60 Euro von dem bezahlten Gesamtpreis in Höhe von 212 Euro erstattet. Beim Verkauf der Tickets war explizit dieser Gesamtpreis sowie eine Gebühr für Porto und Verpackung, jedoch keine Vorverkaufsgebühr verlangt worden.

Ebenso willkürlich war die Frist, die die "Kauf mich GmbH" ihren Kund:innen gesetzt hatte, um Erstattungsansprüche über das Online-Kundenkonto einzureichen. Denn solche Ansprüche können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht werden. Und die beträgt 3 Jahre – bei einem Ticketkauf im Jahr 2019 also bis Ende des Jahres 2022. Eine Verkürzung der Frist sei nicht zulässig, hat das Gericht geurteilt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.
Schmuckbild

DefShop GmbH: Rückerstattung lässt auf sich warten

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich zurzeit Beschwerden von Verbraucher:innen über den Onlineshop DefShop: Seit Wochen warten sie auf ihr Geld von retournierten Waren.