Der vzbv bietet für die Erstellung der E-Mail einen Vergleichs-Check an. In diesem Vergleichs-Check beantworten Sie ein paar einfache Fragen zu Ihrem Vertrag und erfahren, was Sie von dem jeweiligen Unternehmen aufgrund des Vergleiches beanspruchen können und was Sie tun müssen, um das Geld zu erhalten. Im Vergleichs-Check sehen Sie, wer wie profitieren kann.
Von einigen Kund:innen, die sich auf den Vergleich berufen haben, hat der vzbv positive Rückmeldungen bekommen:
- Frank K. aus Brandenburg, Erstattung: 3.912 Euro, Anbieter: primastrom (Gas)
- Petra O. aus dem Saarland, Erstattung: 3.088 Euro, Anbieter: primastrom (Strom)
- Walter J. aus Baden-Württemberg, Erstattung: 115 Euro, Anbieter nowenergy (Strom)
- Andreas R. aus Niedersachsen, Erstattung: 2.846 Euro, Anbieter: voxenergie (Strom)
- Sigrun S. aus Brandenburg, Erstattung: 1.796 Euro, Anbieter: primastrom (Strom)
Darum klagte der vzbv gegen primastrom und voxenergie
Teilweise nehmen Anbieter steigende Energiepreise zum Anlass, um die Preise für Verbraucher:innen eigenmächtig zu erhöhen. Auch Kund:innen der Energieversorger primastrom GmbH und voxenergie GmbH hatten Preiserhöhungen erhalten. Die Preise für Bestandskund:innen können aber nur dann erhöht werden, wenn dafür wirksame vertragliche Vereinbarungen vorliegen. Das war bei den beiden Energieversorgern aber nicht der Fall.
In den Verträgen von primastrom und voxenergie waren dazu keine wirksamen Vereinbarungen getroffen. Vielmehr war teilweise sogar eine Preisgarantie von 24 Monaten vereinbart, die weiterhin gelten sollte. Die einseitig vorgenommenen Preiserhöhungen durch primastrom und voxenergie waren daher aus Sicht des vzbv unzulässig. Daher führte er Musterfeststellungsklagen gegen die beiden Unternehmen.
Die beiden Klagen hatte der vzbv bereits im Februar 2024 wegen eines erfolgreichen Vergleichs zurückgenommen. Der Vergleich aus dem August 2024 erweitert die Rechte der Kund:innen nochmals deutlich. Insoweit wird der vzbv auch keine weitere Sammelklage gegen die Unternehmen anstreben.