Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Stand:
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat die Firma SSS-Software Special Service GmbH abgemahnt. Grund: Das Unternehmen verlangt eine Gebühr für die Nutzung eines Online-Formulars zum Rundfunkbeitrag, ohne auf die Kosten deutlich hinzuweisen.
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft deswegen auch eine Sammelklage gegen das Unternehmen und ruft betroffene Verbraucher:innen auf, sich mit ihren Erfahrungen zu melden.
  • Wenn Sie die Gebührenforderung zurückweisen möchten, nutzen Sie gerne diesen Musterbrief.
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Zahlreiche Beschwerden zum vermeintlichem Serviceportal

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat die Betreiber des Onlineportals „Service Rundfunkbeitrag“ abgemahnt, nachdem sich zuletzt immer mehr Verbraucher:innen über das Portal beschwert hatten. Die Webseite wird – markiert als werblicher Inhalt – an erster Stelle in den Google-Ergebnislisten angezeigt, wenn man beispielsweise nach „Rundfunkbeitrag“, „Rundfunkgebühr“ und ähnlichen Begriffen sucht.

Unter www.service-rundfunkbeitrag.de sind Formulare veröffentlicht, über die Verbraucher:innen unter anderem eine Mitteilung zur Änderung der Wohnadresse oder Bankverbindung an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio veranlassen können.

Häufig ist den Verbraucher:innen allerdings nicht bewusst, dass die Betreiber der Seite für die Nutzung der Formulare ein Entgelt von 29,99 € verlangen. Dies wird den Verbraucher:innen erst klar, wenn sie die Rechnung erhalten. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind die Hinweise auf diese Kosten allerdings so undeutlich, dass sie nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen.

Haben auch Sie Erfahrungen mit dem Webangebot Service Rundfunkbeitrag (www.service-rundfunkbeitrag.de) gemacht? Bitte lassen Sie es uns wissen!

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Was sind die Hintergründe für die Abmahnung von SSS-Software Special Service?

 

Anlass der Abmahnung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sind zahlreiche Beschwerden von Verbraucher:innen, die auf die Masche des Unternehmens SSS-Software Special Service GmbH reingefallen sind. Für die auf der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de angebotene Adressänderung, An- und Abmeldung oder Aktualisierung der Bankverbindung zum Rundfunkbeitrag berechnet der Anbieter eine Gebühr von 29,99€.

Der Hinweis auf diese Kosten ist allerdings nicht deutlich genug und wird von vielen Verbraucher:innen deswegen übersehen. Der Gesetzgeber verlangt aber, dass die Informationen zum Preis „klar und verständlich in hervorgehobener Weise“ erfolgen müssen. Dies ist nach Auffassung der Rechtsexpert:innen der Verbraucherzentrale auf www.service-rundfunkbeitrag.de nicht der Fall.

Zudem verzichten Verbraucher:innen laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SSS-Software Special Service GmbH bei Vertragsabschluss auf ihr 14-tägiges Widerrufsrecht. Nach Auffassung der abmahnenden Verbraucherzentrale verletzt auch dies die gesetzlich vorgeschriebenen, vorvertraglichen Informationspflichten.

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Davor waren die Verbraucherzentralen

 

Die unter www.service-rundfunkbeitrag.de angebotene, kostenpflichtige Dienstleistung bietet keinerlei Vorteile gegenüber dem kostenlosen Angebot des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice unter www.rundfunkbeitrag.de. Verbraucher:innen, die bereits www.service-rundfunkbeitrag.de genutzt und dafür eine Rechnung erhalten haben, können die Forderung mit diesem Musterbrief zurückweisen. Im Falle weiterer Fragen berät Sie Ihre Verbraucherzentrale vor Ort.

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