Ob Einbruch oder Brand, ob Unfall oder Überschwemmung – wer einen Schaden zu beklagen hat, der kann durchaus erleben, dass die Versicherung ganz anders reagiert als erwartet. Oft etwa decken die Policen nicht alle Risiken ausreichend ab. Mal moniert die Gesellschaft, der Schaden sei erst nach der Frist gemeldet worden. Mal hat der Kunde versäumt, bei einem Hausratsschaden die unabdingbare Liste aller zerstörten und entwendeten Utensilien einzureichen.
Unsere Rechtsanwältinnen und -anwälte geben Ihnen auch Auskünfte zu juristischen Fragen im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen, ohne dass zuvor ein Schaden eingetreten ist. Bei Ärger rund um Kündigung, Beitragszahlung & Co helfen Ihnen unsere Anwälte gerne weiter.
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