In einem ersten Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen die dringlichsten "Baustellen", helfen Ihnen bei der Sicherung Ihrer Existenz (z. B. bei akuter Pfändung, Energie- und Mietschulden), zeigen Ihnen einen Weg, den Überblick zurück zu gewinnen und zumindest besser mit Ihren Schulden leben zu können. Außerdem klären wir, welche weiteren Schritte in Ihrer Situation erforderlich sind.
Benötigen Sie eine umfassende Schuldnerberatung mit dem Ziel der Entschuldung und ist diese durch uns möglich, unterstützen wir Sie im weiteren Beratungsverlauf, indem wir:
- die gegen Sie gerichteten Gläubigerforderungen rechtlich prüfen,
- Ihnen bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte gegenüber Ihren Gläubigern helfen,
- eine Bestandsaufnahme Ihrer Haushaltsfinanzen durchführen,
- einen Plan zur Regulierung Ihrer Schulden erarbeiten und
- entsprechende Verhandlungen führen bzw. begleiten.
Ist eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern nicht möglich, prüfen wir als anerkannte Stelle nach § 305 InsO die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens und unterstützen Sie in allen Etappen des dreijährigen Verfahrens. Am Ende der Wohlverhaltensphase steht Ihnen mit der Restschuldbefreiung ein wirtschaftlicher Neuanfang offen.
Je besser Sie sich auf unser Gespräch vorbereiten, desto schneller und zielgerichteter können wir Ihnen helfen. Bringen Sie unbedingt die entsprechenden Unterlagen (z. B. Vollstreckungsbescheid, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Schriftwechsel und Vertrag) bereits zum ersten Termin mit. Dies gilt insbesondere bei akuten Problemen mit Pfändungen, Strom- oder Mietschulden, bei denen schnelles Handeln erforderlich ist. Sind Sie unsicher, welche Unterlagen wichtig sind, sprechen Sie uns einfach im Vorfeld an.