Schlichtungsstelle Luftverkehr des Bundesamtes für Justiz (BfJ)

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Fall bei der Schlichtungsstelle Luftverkehr des Bundesamtes für Justiz (BfJ) einreichen

Fall bei der Schlichtungsstelle Luftverkehr des Bundesamtes für Justiz (BfJ) einreichen

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Bitte beachten Sie: Sollten Sie selbst einen Flug storniert oder verpasst haben, wird dieses Anliegen vom Bundesamt für Justiz nicht geschlichtet. Wenden Sie sich in diesem Fall an unsere Rechtsberatung oder einen Anwalt.

Wichtig: Das BfJ schlichtet nur Privatreisen, keine Geschäftsreisen. Wenn Sie bereits bei einer anderen Schlichtungsstelle einen Schlichtungsantrag gestellt oder Klage eingereicht haben, ist keine Schlichtung beim BfJ möglich. Die Schlichtungsstelle Luftverkehr akzeptiert nur Ansprüche zwischen 10,01 und 5.000 Euro. Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass Ihre Ansprüche vorab bei der Airline geltend gemacht und zwei Monate lang keine Reaktion bekommen haben oder an ein Kontaktformular verwiesen wurden. Auch wenn die Airline Ihre Ansprüche ablehnt, können Sie sich direkt an das BfJ wenden.

Wenn Sie das BFJ per Mail oder Post kontaktieren, leiten Sie am besten das Musterschreiben aus der App weiter. Hängen Sie ggf. weiteren Schriftwechsel mit der Airline an und teilen Sie dem BFJ mit, wann Sie die Airline zum ersten Mal kontaktiert haben.

Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos. Hier erfahren Sie mehr darüber, wie die Schlichtung abläuft. Persönlichen Kontakt zum Bundesamt für Justiz können Sie unter der Telefonnummer +49 228 99 410-6120 aufnehmen.

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