Buchtitel "Kosten-und Vertragsfallen beim Bauen": Pressematerial

Stand:
Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen“
Fundament für solide Planung



Off

Titelbild des Ratgebers Kosten und Vertragsfallen beim Bauen

Der Hausbau auf einem eigenen Grundstück – für viele Bauwillige ist das nach wie vor die Wunschvorstellung, wenn sie ihr künftiges Zuhause planen. Während die Risiken einer Finanzierung, die über den Kopf wachsen kann, zumeist in die Überlegungen einbezogen werden, bleiben mögliche Kostenrisiken, die sich aus dem Kleingedruckten der Kauf- und Werkverträge ergeben können, häufig unbedacht. Erklärlich, denn die meisten wagen sich nur einmal im Leben an das komplexe Hausbau-Vorhaben heran. Der Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen“ der Verbraucherzentrale bietet den passenden Werkzeugkasten, mit dem auch Laien prüfen können, ob alle wesentlichen Details in Planungen, Baubeschreibungen und Verträgen geregelt und vereinbart sind. Über 160 Checkblätter helfen, die Kostenrisiken im Blick zu behalten.

Ob ein Fertighaus gekauft, ein schlüsselfertiges Massivhaus oder das neue Heim individuell mit einem Architekten gebaut wird: Sowohl in der Planungs- wie auch in der Ausführungsphase stehen viele Entscheidungen an. Aber ist im Vertrag auch alles so geregelt, dass keine unerwarteten Kosten anfallen? Was tun, wenn in Baubeschreibungen Leistungen fehlen? Haben Architekten alle Materialien in ihrer Ausschreibung ausreichend berücksichtigt? Der Ratgeber gibt Hilfestellungen, um kostenträchtige Vertragskonstellationen ausfindig zu machen, deren Risiken zu erkennen und durch entsprechende Vereinbarungen zu minimieren. Die Checkblätter für die verschiedenen Planungs- und Baufortschritte sind dabei eine hilfreiche Unterstützung bei der „Bauaufsicht“.

Der Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen“ hat 352 Seiten und kostet 34,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

 

 

Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.