Quartiersberatung in Köln-Bickendorf und Köln-Vogelsang

Individuelle Beratung zum Thema Haussanierung für Bewohner:innen von Köln-Bickendorf und Köln-Vogelsang vom 10. März bis 20. April 2025
Fußmatte Willkommen Energieberatung
24.03.2025, 18:00 Uhr: Auftaktveranstaltung
Evangelisches Gemeindehaus, Birkhuhnweg 2b, Köln
Ohne Anmeldung
Zum Start der Quartiersberatung in den Stadtteilen Köln-Bickendorf und -Vogelsang erläutert Petra Grebing, Energieberaterin der Verbraucherzentrale NRW in Köln, in Kooperation mit der Stadt Köln, Inhalte und Möglichkeiten einer individuellen Energieberatung.
 
03.04.2025, 14:00 bis 18:00 Uhr: Sprechstunde in Bickendorf
Räume der Sozialraumkoordination, Am Rosengarten 87, Köln
Um Anmeldung wird gebeten unter koeln.energie@verbraucherzentrale.nrw.
 
02.04.25, 14:00 bis 18:00 Uhr: Sprechstunde in Vogelsang
Evangelisches Gemeindehaus, Birkhuhnweg 2b, Köln
Um Anmeldung wird gebeten unter koeln.energie@verbraucherzentrale.nrw.
 

Im Rahmen der Quartiersberatung in Köln-Bickendorf und Köln-Vogelsang können sich Immobilienbesitzer:innen aus den beiden Stadtteilen bei sich zuhause individuell zum Thema Haussanierung beraten lassen. Nach einem 90-minütigen Beratungsgespräch durch qualifizierte Energieberater:innen der Verbraucherzentrale NRW erhalten die Ratsuchenden ein ausführliches Protokoll.

Die Quartiersberatung in Köln-Bickendorf und Köln-Vogelsang ist eine Kooperation von der Verbraucherzentrale NRW und der Stadt Köln.

Off

Anmeldung:

Anmeldungen für die individuelle Beratung zuhause sind ab dem 17. Februar 2025 per Mail an koeln.energie@verbraucherzentrale.nrw möglich. 

Die Beratung wird zwischen dem 10. März und 20. April 2025 durchgeführt.

Kosten:

Die Kosten für die individuelle Beratung zuhause betragen 40 Euro und sind vor Ort in bar zu entrichten.

 

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.