Zimtreis mit heißen Äpfeln

Cremiger Reis mit einer feinen Zimtnote und fruchtig-süßen Äpfeln.
Zimtstangen in einer Schale
Off

Zutaten (für 2 Portionen):Besteck

  • 125 g Milch- oder Rundkornreis
  • 500 ml Haferdrink
  • 1 Päckchen Vanillezucker
  • 1 Prise Jodsalz 
  • 1 TL Zimt
  • 2 Äpfel
  • 1 TL vegane Margarine
  • 2 EL Zuckerrübensirup

Tipp: 

Das Gericht schmeckt auch gut mit Reisdrink. Hafer- und Reisdrinks haben von Natur aus einen süßlichen Geschmack. Daher kommt das Rezept mit wenig zusätzlichem Zucker aus.

Zubereitung:Topf

  1. Kochen Sie Reis, Haferdrink, Vanillezucker und eine Prise Salz in einem Topf auf. Lassen Sie alles danach auf kleiner Hitze mit geschlossenem Deckel ca. 30 Minuten köcheln, bis der Reis weich ist.
  2. Rühren Sie gelegentlich um. Bei Bedarf fügen Sie Flüssigkeit hinzu. Zum Schluss rühren Sie 1/2 Teelöffel Zimt ein.
  3. Würfeln Sie die Äpfel und braten Sie sie einige Minuten mit Margarine in einer heißen Pfanne.
  4. Geben Sie 2 Esslöffel Honig oder Zuckerrübensirup hinzu. Lassen Sie alles bei kleiner Hitze wenige Minuten köcheln. Rühren Sie anschließend 1/2 Teelöffel Zimt unter.
  5. Richten Sie den Zimtreis an und verteilen Sie die heißen Äpfel darauf.

Guten Appetit!

Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Eine Wärmepumpe hängt außen an einer Hauswand.

Entlastung bei Wärmepumpen-Strom: Bis 28.2. beantragen!

Betreiben Sie eine Wärmepumpe an einem separaten Zählpunkt, steht Ihnen für das Jahr 2024 rückwirkend eine mögliche Entlastung bei zwei Strompreis-Umlagen zu. Um den Anspruch geltend zu machen, müssen Sie bis zum 28. Februar formlos die Stromkosten-Erstattung bei Ihrem Energieversorger beantragen.