Das ärgert uns
Es ist ein allzu bekanntes Muster, dem der Aufbau des Werbebriefes für das Gelenkpräparat "Rosenbaum Forschung Agilofort" folgt. Immer wieder begegnet es uns, wenn Nahrungsergänzungsmittel über gezielte Anschreiben per Post verkauft werden sollen:
Zunächst schürt der Anbieter Angst. So soll das erste Zipperlein im Alter schnell zur Höllenqual werden. Schmerzen in Knien, Hüfte und Armen sollen uns stark einschränken und die Lebensqualität und Lebensfreude nehmen.
Dann beraubt die Firma die Leser der Hoffnung auf herkömmliche Hilfe durch die Behauptung :„Die Ärzte stehen dem oft hilflos gegenüber“.
Es folgt die Beschreibung eines neuen Produktes, das als angeblich „sensationeller, neuer und rein natürlicher Wirkstoff“, als "revolutionärer Fortschritt der Forschung“ und „wahre Sensation“ beworben wird. In diesem Fall soll der Wirkstoff „ASU-Komplex“ von Agilofort die Regeneration der Gelenke aktiv steuern:
Und natürlich ist auch hier wieder „die Forscher-Gemeinschaft begeistert“. Die Nachfrage prognostiziert der Hersteller daher als gewaltig und die Verfügbarkeit als begrenzt. Deshalb legt die Firma nah, sich gleich einen Jahresvorrat zuzulegen. Auch diese Masche ist bekannt – so wird der Druck erhöht, noch schnell zuzuschlagen, bevor das Produkt vermeintlich ausverkauft ist.
Tatsächlich erwähnt der Anbieter im Werbebrief nicht, worum es sich bei dem als „ASU-Komplex“ bezeichneten Wirkstoff handelt, und nennt für die mehrfach erwähnten Studien keine Quellen.
Das ist geregelt
Werbung mit der Angst um die Gesundheit und die damit verbundene Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb unzulässig.
Gesundheitsbezogene Angaben müssen die Vorgaben der EU-Health-Claims-Verordnung erfüllen, wenn Nahrungsergänzungsmittel damit beworben werden. Dies ist beim ASU-Komplex nicht der Fall. Darüber hinaus gilt: Krankheitsbezogene Aussagen wie "…hilft gegen …" oder "lindert Gelenkbeschwerden“ sind für Nahrungsergänzungsmittel grundsätzlich verboten. Heilung oder Linderung von Erkrankungen ist Aufgabe von Arzneimitteln.
Der Blick in das Internetangebot „Agilofort“ des Anbieters zeigt: der „ASU-Komplex“ ist nichts anderes als ein Avocado-Sojaöl-Extrakt. Als Wirkstoffe stecken Glucosamin, Chondroitin und Methyl Sulfonyl Methan (MSM) im Produkt. Für alle drei ist kein positiver Effekt auf die Gelenke oder den Knorpel wissenschaftlich ausreichend belegt.
Gesundheitsbezogene Aussagen sind deshalb für sie verboten. Einzig für das zugesetzte Vitamin C ist die Aussage „Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Knochen und für eine normale Knorpelfunktion bei“ zugelassen.
Das rät die Verbraucherzentrale
Vollmundige Werbeversprechen sollten Sie immer hinterfragen. Hinweise auf unseriöse Werbung sind zum Beispiel diese:
- Das Produkt soll wahre Wunder bewirken.
- Die Angabe verspricht die Steigerung oder Förderung einer Körperfunktion über das normale Maß hinaus oder die Linderung oder Heilung einer Krankheit.
- Einzelne, angeblich persönliche Erfahrungsberichte sind als Beleg für die Wirksamkeit angeführt. Gleichzeitig fehlen nachvollziehbare Daten aus kontrollierten klinischen Studien.
- Eine Zutatenliste für das Produkt fehlt.
- Der Hinweis fehlt, dass das Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung ist.
Um den täglichen Bedarf an Vitamin C eines Erwachsenen zu decken, reicht es, wenn Sie am Tag eine Portion Paprika, Broccoli oder eine Orange essen.
Das können Sie tun
Wenn Sie sich durch die Werbung hinters Licht geführt fühlen, können Sie Nahrungsergänzungsmittel ebenso wie herkömmliche Lebensmittel an das Portal lebensmittelklarheit.de der Verbraucherzentralen melden.
Weitere Informationen
Klartext Nahrungsergänzung: Produkte für den Bewegungsapparat