Formulare zum Rundfunkbeitrag (GEZ)
Jeder Haushalt muss Rundfunkbeitrag (früher GEZ) bezahlen oder einen Antrag auf Befreiung stellen. Und wer umzieht, muss das dem Rundfunkbeitragsservice mitteilen. Auf der Seite service-rundfunkbeitrag.de stellt die SSS-Software Special Service GmbH ein paar Online-Formulare zur Verfügung, über die Sie dem Beitragsservice Ihre Änderungen senden können. In einem längeren Hinweistext steht auf der Internetseite (Stand: 22. Mai 2024): "Mit unserem Service können Sie der Rundfunkanstalt Formulare übermitteln, für diesen Service berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 29,99 €." Die können Sie sich sparen, denn auf rundfunkbeitrag.de können Sie Ihre Änderungen gratis eingeben – ohne dass ein ausgefülltes Formular mit Ihren Daten von fremden Menschen weitergeleitet werden muss.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht rechtlich gegen die SSS-Software Special Service GmbH vor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft eine Sammelklage gegen das Unternehmen und ruft Betroffene auf, sich mit ihren Erfahrungen zu melden. Infos und Meldemöglichkeit gibt es hier.
Nachsendeantrag: Teurer als die Deutsche Post
Wer umzieht und nicht allen seine neue Anschrift mitteilt, kann bei der Deutschen Post einen Nachsendeservice beauftragen. Auch in diesem Bereich gibt es Dienstleister, die das teils wesentlich teurer als die Post selbst anbieten. Sie sind durch Werbeanzeigen in Suchmaschinen meist weit oben platziert, während die echte Seite der Deutschen Post erst als drittes oder viertes Suchergebnis erscheint.
Ein Verbraucher aus Nordrhein-Westfalen berichtet von ca. 110 Euro, die er im September 2024 für einen Nachsendeauftrag an die SSS-Software Special Service GmbH zahlen sollte. Auf der Internetseite service-nachsendeauftrag.de bietet das Unternehmen den Nachsendeauftrag ab 11,50 Euro pro Monat für Privatpersonen an. Die Deutsche Post verlangt dafür auf ihrer eigenen Internetseite weniger als 30 Euro für 6 Monate. Die Internetseite service-nachsendeauftrag.de hat ähnliche Schriften und Farben wie die der Deutschen Post. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erklärt die Betreiberin (Stand: 18. September 2024): "An den Postdienstleister werden die Kontaktdaten des Kunden übermittelt". Diese Übermittlung lässt sich die SSS-Software Special Service GmbH also extra bezahlen.
Vergleichbare Seiten sind zum Beispiel nachsendeauftrag-direkt.com von der DPS Digital Post Service GmbH und nachsenden.info von der OPS Online Post Service GmbH. Unser Rat: Vertrauen Sie nicht den obersten Treffern in Suchmaschinen! Nehmen Sie sich Zeit, um Preise zu vergleichen!
Antrag auf Wohngeld
Auch zu diesem Thema warnen wir vor Angeboten der SSS-Software Special Service GmbH.
Antrag auf Kinderzuschlag
Bei den Verbraucherzentralen häufen sich seit Herbst 2023 die Beschwerden von Verbraucher:innen, die auf der Suche nach Anträgen im Internet auf Seiten mit Ausfüllhilfen gelandet sind. Dort haben sie ihre Namen und ihre Adresse angegeben und anschließend die Formulare teilweise ausgefüllt zugeschickt bekommen.
Die Anträge auf Kinderzuschlag, Geburtsurkunden oder Führungszeugnisse mussten sie allerdings bei den zuständigen Behörden selbst stellen. Dabei gingen sie davon aus, den Antragsweg auf den Internetseiten mit den Ausfüllhilfen erledigt zu haben. Die Anbieter berechneten für ihre Dienstleistungen bis zu 170 Euro.
Tatsächlich können Sie den Antrag auf Kinderzuschlag kostenlos auch online bei der Arbeitsagentur stellen.
Schufa-Auskunft ist kostenlos
Jeder kann bei der Schufa eine Auskunft über die dort gespeicherten personenbezogenen Daten anfordern. Die Schufa nennt das Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Die gibt es auf der Internetseite der Schufa kostenlos. Die Verbraucherzentrale Berlin berichtet von Verbraucher:innen, die auf Internetseiten von Dienstleistern dafür 29,90 Euro bezahlen sollten.