Das Wichtigste in Kürze:
- Wenn Sie die Kosten für einen Platz im Pflegeheim nicht alleine stemmen können, gibt es Hilfsmöglichkeiten vom Sozialamt.
- Mit Wohngeld, Pflegewohngeld und Hilfe zur Pflege greift das Land NRW finanzschwachen Menschen unter die Arme.
- Die Zahlungen werden ab Antragstellung geleistet, nie rückwirkend.
Der durchschnittliche monatliche Eigenanteil eines Pflegeheim-Platzes in NRW setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen:
- 1.446 Euro einrichtungseinheitlicher Eigenanteil,
- 178 Euro Ausbildungszuschlag,
- 1.215 Euro Unterkunft und Verpflegung,
- 605 Euro Investitionskosten.
Stand: Juli 2024. Quelle: VDEK.
Informationen zu den einzelnen Kostenpunkten finden Sie im Artikel Kosten im Pflegeheim. Von den pflegebedingten Kosten ist noch der so genannte Leistungszuschlag abzuziehen. Dieser beträgt je nach Aufenthaltsdauer von 5 % im ersten Jahr bis zu 70 % im vierten Jahr. Der Rest der Kosten wird von den Bewohner:innen selbst bezahlt.
Oft reichen die eigenen finanziellen Mittel zur Deckung dieser Kosten nicht aus. So liegen die durchschnittlichen Renten deutlich unter dem Betrag, der finanziert werden muss. Viele Menschen, die im Pflegeheim wohnen, fragen sich daher, wie die Kosten finanziert werden können.
In NRW gibt es drei unterschiedliche Leistungen des Sozialamts: Wohngeld, Pflegewohngeld und Hilfe zur Pflege. Sie unterscheiden sich darin, wie viel vom Eigenanteil bezahlt wird und wie viel Schonvermögen Ihnen bleibt. Als Schonvermögen werden Geld und Gegenstände bezeichnet, die Sie nicht antasten müssen, um laufende Kosten zu begleichen.
- Beim Wohngeld werden regionsabhängige "Mietkosten" übernommen, etwas mehr als die Hälfte der monatlichen Pflegeheim-Kosten müssen Sie selbst tragen. Das Schonvermögen liegt bei ca. 60.000 Euro für eine Person und bei 90.000 Euro für zwei Personen.
- Beim Pflegewohngeld werden die Investitionskosten übernommen. Das Schonvermögen liegt bei 10.000 Euro für eine Person und bei 15.000 Euro für zwei Personen.
- Die Hilfe zur Pflege übernimmt den restlichen Eigenanteil, der trotz Wohngelds und Pflegewohngelds noch zu zahlen wäre. Auch hier liegt das Schonvermögen bei 10.000 Euro für eine Person und bei 20.000 Euro für zwei Personen.
Für alle staatlichen Hilfen gilt: Stellen Sie den Antrag beim Sozialamt frühzeitig! Die Leistungen werden nicht rückwirkend gezahlt, sondern immer erst ab Antragstellung. Die Heimleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Mit Ihrer Zustimmung kann sie auch die Antragstellung übernehmen.
Das Sozialamt kann Sie auch darüber beraten, welche Leistung für Sie die richtige ist.