Bewohner:innen einer stationären Einrichtung müssen hohe Eigenleistungen tragen, die sie nicht immer durch eigene finanzielle Mittel bewältigen können. In Nordrhein-Westfalen übernimmt der Sozialhilfeträger dann mit dem so genannten Pflegewohngeld die Investitionskosten.
Was ist Pflegewohngeld?
Im Pflegeheim entstehen viele verschiedene Kosten. Diese setzen sich zusammen aus pflegerischen Kosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen. Wollen Sie genaueres zu den einzelnen Kosten im Pflegeheim wissen, finden Sie die Infos hier. Die Investitionskosten sind ein Teil der Kosten, die in einer stationären Einrichtung anfallen können. Nur diese Kosten werden in NRW über das Pflegewohngeld gedeckt. Wie das geht, ist im Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) geregelt. Dies ist zum einen abhängig von dem Bedarf der betroffenen Person. zum anderen muss sich die jeweilige Einrichtung sich an die Regeln in NRW halten. In dem Fall ist sie "förderfähig" über das Pflegwohngeld.
Das Pflegewohngeld wird direkt an die Einrichtung ausgezahlt. Das heißt, der/die Bewohner:in erhält dieses Geld nicht auf sein Konto. Aber der Eigenanteil in der monatlichen Rechnung verringert sich durch das Pflegewohngeld.
Welche Kosten werden übernommen?
Das Pflegewohngeld hilft, wenn Sie die sogenannten Investitionskosten in der stationären Pflegeeinrichtung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können. Die restlichen Kosten tragen Sie dann weiterhin aus eigener Tasche.
Investitionskosten entsprechen in etwa den Kosten der Kaltmiete. Allerdings tragen Bewohner:innen nicht nur die Kosten des von ihnen bewohnten Zimmers. Vielmehr tragen sie auch die Kosten für die weiteren Räumlichkeiten der Einrichtung wie zum Beispiel Gemeinschaftsräume, Küchen, Pflegebäder und Büros. Zudem umfassen Investitionskosten auch die Kosten für Umbau- oder Ausbaumaßnahmen, Modernisierungsarbeiten oder Instandhaltung, wie beispielsweise ein neuer Aufzug, die Renovierung der Gemeinschaftsräume aber auch Maßnahmen für den Brandschutz. Diese Aufwendungen für die Investitionskosten werden auf einen monatlichen Betrag umgerechnet und den Bewohner:innen in Rechnung gestellt.
Wer hat Anspruch auf Pflegewohngeld?
Pflegewohngeld können Sie erhalten, wenn Sie wenigstens den Pflegegrad 2 haben und in einer stationären Einrichtung dauerhaft leben (also nicht bei Kurzzeitpflege). Außerdem müssen Sie einen finanziellen Bedarf haben. Dies ist beim Pflegewohngeld der Fall, wenn Sie die Investitionskosten ganz oder teilweise nicht aus eigenen finanziellen Mitteln decken können.
Bei der Berechnung des Bedarfs wird im Grunde das ganze Vermögen herangezogen. Dies umfasst auch Immobilien, Bargeld oder Guthaben in geringer Höhe. Allerdings bleibt der sogenannte Schonbetrag außen vor. Der Schonbetrag beträgt für eine Person 10.000 Euro. Wenn Sie mit einem Ehegatten zusammenleben oder in einer Lebenspartnerschaft oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, erhöht sich dieser auf 15.000 Euro. Außerdem bleibt das sogenannten Schonvermögen bei der Berechnung außen vor.
Das Sozialamt berechnet, ob es für sie ausreichend ist, wenn die Investitionskosten übernommen werden. DAnn erhalten Sie Pflegewohngeld. Sollte Ihr Bedarf größer sein, müssen Sie Hilfe zur Pflege beantragen.
Sollten Sie mehr finanzielle Hilfe benötigen, so können Sie eine andere staatliche Hilfe beantragen.
Wie wird der Anspruch auf Pflegewohngeld berechnet?
Das Sozialamt wird aufgrund der eingereichten Angaben und Unterlagen berechnen, ob ein Bedarf für Pflegewohngeld besteht. Dabei der Berechnung des Bedarfs wird geprüft, wie groß die finanzielle Lücke ist. Ist diese größer als die Höhe der Investitionskosten, ist das Pflegewohngeld nicht die richtige Hilfe, sondern Hilfe zur Pflege.
Dem/der Bewohner:in verbleibt das sogenannte Taschengeld (Barbetrag). Das sind derzeit 152,01 Euro. Zusätzlich verbleibt unter bestimmten Voraussetzungen ein zusätzlicher Selbstbehalt von 50 Euro nach § 14 APG NRW.
Wie die Berechnung im Einzelnen durchzuführen ist, ergibt sich aus § 14 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW). Hier nach wird zunächst das Taschengeld vom Einkommen abgezogen. Im nächsten Schritt sind die Kosten für Pflege/Ausbildungsumlage und Unterkunft und Verpflegung abzuziehen - außer den Investitionskosten. Sollte nach diesen Abzügen ein positives Einkommen verbleiben, so kann der weitere Selbstbehalt in Höhe von 50 Euro geltend gemacht werden. Wenn Sie die Investitionskosten nicht ganz oder teilweise alleine decken können, erhalten Sie den Rest als Pflegewohngeld.
Beispielberechnung:
Frau Else H. hat die erforderlichen Unterlagen beisammen und stellt mit Hilfe des Pflegeheims einen Antrag auf Pflegewohngeld. Sie bezieht als Einkommen eine Rente von 3.400,00 Euro. Sie hat kein Vermögen. Ihr monatlicher Eigenanteil (im Durchschnitt in NRW) setzt sich wie folgt zusammen:
Eigenanteil |
---|
Pflegebedingter Eigenanteil (EEE) | 1.695,00 Euro1 |
Unterkunft und Verpflegung | 1.250,00 Euro |
Zwischenergebnis: | 2.945,00 Euro |
Zzgl. Investitionskosten | 621,00 Euro |
Endergebnis: | 3.566,00 Euro |
(1VdeK, Januar 2025)
Unberücksichtigt blieben bei dieser Berechnung die Leistungszuschläge, die die Pflegekasse in der stationären Pflege bezahlen. Dazu finden Sie hier weitere Informationen.
Die Berechnung des Pflegewohngelds für Frau Else H. entspricht folgender Tabelle:
Berechnung Pflegewohngeld |
---|
Einkommen: | 3.400,00 Euro |
Abzüglich Taschengeld (in 2023) | - 152,01 Euro |
Abzüglich des zu zahlenden Eigenanteil (jedoch ohne Investitionskosten) | - 2.945,00 Euro |
Einkommensüberhang | 302,99 Euro |
Abzüglich des zusätzlichen Selbstbehalts | - 50,00 Euro |
Einkommensüberhang | 202,99 Euro |
Abzüglich der Investitionskosten | - 621, 00 Euro |
Ergebnis: | - 418,01 Euro |
Pflegewohngeld: | 418,01 Euro |
Frau Else H. wird ein Pflegwohngeld in Höhe von 418,01 Euro gewährt. Ihr bleiben 172,01 Euro zur freien Verfügung.
Sollte die Finanzierungslücke so groß sein, dass alleine die Übernahme in Höhe der Investitionskosten nicht ausreicht, erhalten Sie Hilfe zur Pflege. Dies wäre der Fall, wenn mehr als 621 Euro (Höhe der Investitionskosten) als Lücke verbleiben.