- Fernwärme in NRW: Wie teuer und transparent ist sie?
Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW
Stand: 5. Juni 2024
- Maßnahmen für eine nachhaltige Entlastung einkommensarmer Haushalte bei steigenden Kosten für Haushaltsenergie
Stand: 27.02.2023
Von den stark gestiegenen Preisen für Strom, Heizöl und Gas sind einkommensarme Haushalte besonders stark betroffen, weil sie einen überproportional hohen Anteil ihres Einkommens für Energie ausgeben müssen.
Damit Sozialleistungsempfänger:
innen dauerhaft Leistungen für Haushaltsenergie erhalten, die den realistischen Kosten entsprechen, sind Änderungen in den Sozialleistungssystemen erforderlich. Es bedarf einer Systematik, nach der die Sätze verlässlich angepasst werden, um ein Abrutschen in Armut und Überschuldung zu vermeiden. - Forderungen und Maßnahmen zur Unterstützung von Haushalten in der Energiepreiskrise
Stand: 20.07.2022
Die Energiekostenbelastung betrifft alle Haushalte, bei Gas ist sogar von einer Verdreifachung der Kosten auszugehen. Was kann getan werden, um die Kostenbelastung im Rahmen zu halten, Energie dauerhaft bezahlbar zu machen und Haushalte zu unterstützen? Unsere Forderungen richten sich an Politik, Energieversorger und an die Wohnungswirtschaft.
- Studie zur Stromeffizienz alter und neuer Kühl- und Gefriergeräte
Stand: Januar 2022
In den letzten 20 Jahren sind Kühl- und Gefriergeräte deutlich energiesparender geworden. Wer heute einen neuen effizienten Kühlschrank kauft, kann die Hälfte des Stromverbrauchs einsparen. Bereits nach 15 Jahren kann der Austausch von alten Kühl- und Gefriergeräten gut für Umwelt und Klima sein. Lohnenswert dabei ist der Vergleich der jeweiligen Stromverbräuche von alten und neuen Geräten. Das zeigt eine Studie des Freiburger Beratungsbüros Ö-quadrat im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW.
- Gas-Grundversorgungstarif: Ist der Grundversorgungstarif aktuell eine Alternative?
Stand: 15.11.2021
Stichprobe in den 20 einwohnerstärksten Städten NRWs
- Energiewirtschaftsgesetz (EnwG) 2021 - Synopse
Stand: 05.08.2021
Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ergeben sich zahlreiche Änderungen durch das Gesetz zu Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht, das am 24.06.2021 vom Bundestag verabschiedet wurde und am 27.07.2021 in Kraft getreten ist. Die folgende Synopse beschränkt sich auf die vergleichende Darstellung der maßgeblichen Änderungen der Rechte der Verbraucher:innen im Energiewirtschaftsgesetz, ergänzt durch Auszüge aus der Gesetzesbegründung und kurze Hinweise.
zum Download:
- Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen "Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen"
Stand: 28.01.2021
- Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen "Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen"
Stand: 28.01.2021
- Hintergrundpapier: Energiesparendes und bedarfsgerechtes Lüften von Wohngebäuden in Zeiten der SARS-CoV-2-Pandemie
Stand: September 2020
Tröpfchen und Aerosole sind ein möglicher Übertragungsweg des Coronavirus SARS-CoV-2. Im Sinne des Infektionsschutzes sollten demnach zum einen die Abstands- und Hygienemaßnahmen korrekt eingehalten werden. Zum anderen sollte in Innenräumen ein möglichst hoher Luftaustausch stattfinden, so dass die Innenräume mit einem hohen Frischluftanteil versorgt werden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich oftmals die Frage: Inwieweit ist es hierzu eventuell erforderlich, in Wohngebäuden verstärkt zu lüften? Und inwieweit erhöht das in der Folge im Winter den Heizenergiebedarf? Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die Messung des CO2-Gehaltes der Raumluft ein Indikator für die Aerosolbelastung sein kann. Und welche Vorteile kann eine Raumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung auch in diesem Zusammenhang bieten?
Zum Download:
Energiesparend und bedarfsgerecht Lüften während der SARS-CoV-2-Pandemie
- Untersuchung in 20 Städten: Steigende Unternehmensspannen bei vielen Gas-Grundversorgungstarifen
Stand: Oktober 2020
Die Großhandelspreise für Gas bewegen sich seit Herbst 2018 im Abwärtstrend. Zahlten die Energieversorger für die Beschaffung einer Kilowattstunde Erdgas 2018 noch durchschnittlich gut zwei Cent, war dafür im bisherigen Verlauf des Jahrs 2020 nur noch etwas mehr als ein Cent fällig. Dennoch hat keiner der Gas-Grundversorger in den 20 Städten NRWs seine Grundversorgungspreise im laufenden Jahr gesenkt - abgesehen von der Mehrwertsteueranpassung. Jeder fünfte Anbieter erhöhte sogar seine Preise ...
- Erläuterungen zur Berechnung der Unternehmensspannen bei den Strom-Grundversorgungstarifen
Stand: März 2020
Der Strompreis besteht zu ca. 75 Prozent aus Bestandteilen, die die Stromanbieter nicht selbst beeinflussen können. Dazu gehören Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Um das Preissetzungsverhalten eines Anbieters beurteilen zu können, sind diese nicht beeinflussbaren Bestandteile vom Strompreis abzuziehen. Das Ergebnis ist die sogenannte Unternehmensspanne: Der vom Energieversorger beeinflussbare Bestandteil des Strompreises, bestehend aus den Beschaffungskosten, den Vertriebskosten und einer Gewinnmarge.
Untersucht wurde jeweils der Strom-Grundversorgungstarif in den 20 einwohnerstärksten Städten Nordrhein-Westfalens.
- Studie: Klimabilanz im Smart Home
Stand: 14.11.2019
Einsparungen beim Heizenergieverbrauch können Effekt des zusätzlichen Stromverbrauchs überwiegen. Das zeigt eine Studie des Öko-Instituts im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW.
- Evaluation von Informationsmaßnahmen im Projekt "Energie2020"
Zeitraum des Projekts: 2018-2020
Evaluationsbericht: November 2019Im Projekt "Energie2020" haben wir die Wirkung von weiteren Beratungsmaßnahmen wie Vorträgen und Kurzberatungen auf Messen untersuchen lassen, die neben der persönlichen Beratung vor Ort im Rahmen des Projekts eingesetzt werden. Im Vergleich zu den Vor-Ort-Beratungen, deren Wirkung schon intensiv untersucht wurde, sind die nachweisbaren Effekte der Evaluation zufolge geringer und nur zum Teil quantitativ beschreibbar.
Für die Evaluation haben das Öko-Institut und das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Vorträgen und Kurzberatungen zu ihren Kenntnisständen und Umsetzungsplänen befragt. Als Vortragseffekte zeigten sich ein deutlicher Kenntniszuwachs und ein Anstieg bei Modernisierungsmaßnahmen. So setzt jeder zwanzigste Vortragsteilnehmer eine treibhausgasmindernde Maßnahme um, die vor dem Vortrag nicht geplant war. Zu Messe-Kurzberatungen werden im Evaluationsbericht qualitative Effekte beschrieben.
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Mehr zum Thema:
- Stellungnahme zum Antrag 17/6740 vom 02.07.2019 der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW "Klimaschutz jetzt: Energetische Gebäudesanierung endlich steuerlich fördern!"
Stand: 30.10.2019
Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW hat am 02.07.2019 den Antrag "Klimaschutz jetzt: Energetische Gebäudesanierung endlich steuerlich fördern!" gestellt. Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen hat die Verbraucherzentrale NRW e.V. um eine Stellungnahme zu diesem Antrag gebeten.
- Stellungnahme zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen „Europäische Klimapolitik forcieren; CO2 einen Preis geben und Energiegeld einführen“
Stand: 19.09.2019
Drucksache 17/5724, im Rahmen der Anhörung des Ausschusses für Europa und Internationales am 27. September 2019.
- Photovoltaik-Studie der HTW Berlin: Rendite wächst mit der Leistung, Speicher und Smart Meter bremsen
Stand: März 2019
Eine Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin in unserem Auftrag zeigt: Für Eigenheimbesitzer ist es am sinnvollsten, die Leistung ihrer Photovoltaikanlage nicht am Stromverbrauch des Haushalts auszurichten, sondern ihr Dach voll auszunutzen. Das bringt den optimalen Effekt für Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit. Ausnahme sind Leistungen zwischen 10 und 12 kW – diese sollten aus wirtschaftlicher Sicht vermieden werden. Eine möglichst leistungsstarke Anlage ist auch der Investition in einen Batteriespeicher vorzuziehen. Denn Batteriespeicher verringern die Rendite massiv. Weitere Rendite-Rückschläge drohen gerade bei kleinen Anlagen durch Smart Meter – sie können durch die intelligenten Messsysteme sogar unwirtschaftlich werden.
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Photovoltaik-Studie des Projekts Energie2020 der Verbraucherzentrale NRW
- Stellungnahme "Bürokratieabbau bei Mietstromprojekten vorantreiben"
Stand: 11.01.2019
Stellungnahme zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Bürokratieabbau bei Mieterstrom vorantreiben", Drucksache 17/3797, im Rahmen der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung am 16. Januar 2019.
- Bürokratie bremst Prosumer aus: Hürden für die Gemeinschaftliche Eigenversorgung
Stand: Januar 2019
Die aktuelle Gesetzeslage macht es Privatleuten nahezu unmöglich, ihren Solarstrom mit anderen im selben Haus zu teilen, ohne Rechtsbruch zu begehen. Diesen Schluss ziehen wir aus einem Rechtsgutachten , das die Kanzlei von Bredow/Valentin/Herz für uns erstellt hat. Darin wird die Rechtslage zur sogenannten Gemeinschaftlichen Eigenversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien als „offensichtlich weder verhältnismäßig noch sachgerecht“ bezeichnet. In unserem Hintergrundpapier werten wir die zentralen Ergebnisse aus.
Privatleute, die nur wenige Kilowattstunden aus ihrer Photovoltaikanlage in eine Einliegerwohnung leiten wollen, haben energierechtlich die gleichen Melde- und Zahlungspflichten wie große Versorger mit Tausenden von Kunden. Da die Gesetzeslage unübersichtlich ist, laufen Prosumer zudem Gefahr, aus Unkenntnis Rechtsbrüche zu begehen. Diese werden zwar bislang nicht verfolgt, können aber theoretisch nach Jahren noch zu Vergütungsrückforderungen und Strafen führen.
Als kurzfristigen Ansatzpunkt sehen wir eine weniger strikte Auslegung des Kriteriums der Personenidentität für die Eigenversorgung. Langfristig muss ein zeitgemäßer Rechtsrahmen geschaffen werden. Dieser muss mit Definitionen, Ausnahmeregelungen und Bagatellgrenzen die kleineren Lieferbeziehungen der Gemeinschaftlichen Eigenversorgung oder zum Beispiel zwischen benachbarten Häusern angemessen berücksichtigen.
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- Stellungnahme zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen „Chancen der Digitalisierung für die Energiewende nutzen“
Stand: 11.12.2018
Drucksache 17/3030, im Rahmen der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung am 18. Dezember 2018.
- 20 Jahre Strommarkt
Stand: Mai 2018
Entwicklungen, Erfolge, Perspektiven der Marktliberalisierung seit 1998 aus Verbrauchersicht.
- Stellungnahme zum Antrag 17/1112 vom 07.11.2017 der CDU/FDP-Fraktionen im Landtag NRW "NRW muss auf Bundesebene Impulsgeber für eine Neuausrichtung der Energiesparverordnung werden"
Stand: 15.02.2018
- Pachtmodelle für Photovoltaikanlagen Wie wirtschaftlich sind Angebote von Stadtwerken und Regionalversorgern?
Stand: Dezember 2017
Private Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die nicht selbst in eine eigene Photovoltaik-anlage (PV-Anlage) investieren möchten, können sich mancherorts für ein Pachtangebot des ört-lichen Energieversorgungsunternehmens (EVU) entscheiden. Die Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) hat 13 Angebote nordrhein-westfälischer EVU zur Pacht einer PV-Anlage untersucht.
- Anbieterwechsel beim Heizstrom optimieren
Auswertung einer Umfrage unter Anbietern und Forderungen zur weiteren Verbesserung
Stand: 31.08.2017
Viele Heizstromkunden mit Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen können durch einen Anbieterwechsel Geld sparen. Doch trotz gewachsener Tarifvielfalt bleibt die Wechselquote gering: Mehr als 93 Prozent der Heizstromkunden werden von den örtlichen Grundversorgern beliefert. Beim Haushaltsstrom sind es nur rund 75 Prozent. Mit Blick auf eine weiterhin bedeutsame Anzahl an Haushalten, die mit Nachtspeicherheizungen heizen allein in NRW sind es 400.000 und den vermehrten Einsatz von Wärmepumpen stellt sich die Frage: Welche Hemmnisse stehen dem Wechsel hier entgegen?
Die Erfahrung in der Verbraucherberatung zeigt, dass das Gebiet des Heizstroms besondere Herausforderungen bereithält. So ist etwa die Kenntnis der Messweise Voraussetzung für einen geeigneten Vertrag. Hier sowie beim Thema der Ausgleichsmengen fehlen Verbraucherinnen und Verbrauchern oft Informationen. Die Suche nach dem passenden Tarif ist beim Heizstrom deshalb beratungsintensiver als beim Haushaltsstrom.
Die Ergebnisse unserer aktuellen Umfrage unter Heizstrom-Anbietern unterstreichen diese Problematik. Zudem heben sie die negativen Auswirkungen hervor, die das Fehlen von verbindlichen Regelungen für den Ansatz von Netzentgelt- und Konzessionsabgabe hat.
Da problemlose Wechselprozesse aber essenziell sind, damit einzelnen Verbrauchern keine Nachteile entstehen und das generelle Vertrauen in den Anbieterwechsel weiter wächst, schließen sich hier Forderungen unsererseits an die Gesetzgebung an: Das aktuelle Regelungsdefizit ist in diesem zukunftsträchtigen Markt nicht hinnehmbar. Der Tarifwechsel muss auch beim Heizstrom zum Normalfall werden.
- Einspruch der Verbraucherzentrale NRW zum Entwurf der VDE-AR-N 4105 (Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz)
Stand: 22.08.2017
Die Verbraucherzentrale NRW hat Bagatellgrenzen für die technischen und rechtlichen Anforderungen angemahnt. Der vorliegende Normenentwurf widerspricht dieser Forderung.
Zum Download:
Einspruch der Verbraucherzentrale NRW zum Entwurf der VDE-AR-N 4105
- Stellungnahme zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
- Stellungnahme der Verbraucherzentrale NRW zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.Stand: 14.08.2017
Anlässlich der rückläufigen niederländischen und einheimischen L-Gas-Produktion, die dauerhafte Umstellungen der Gasqualität von L- auf H-Gas erfordert, hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf zur Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 vorgelegt. Die Stellungnahme der Verbraucherzentrale NRW ist als PDF verfügbar.
Zum Download: - "Neue" kommunale Stromanbieter in NRW – attraktiv für Verbraucher?
38 Unternehmen in kommunaler Hand sind seit 2006 in Nordrhein-Westfalen in den lokalen Stromvertrieb eingestiegen.
Stand: 31.07.2017
Knapp die Hälfte dieser Stadtwerke ist auch erst innerhalb dieser zehn Jahre gegründet worden. Die Verbraucherzentrale NRW hat die jungen Stromanbieter in Städte- und Gemeindebesitz im Juni 2016 auf den Prüfstand gestellt.
Zum Download:
- Chancen und Risiken von Nahwärmegenossenschaften
Genossenschaftsmitglieder können günstig mit erneuerbaren Energien aus der Nähe heizen, müssen sich dafür aber langfristig binden.
Stand: 14.07.2017
Energiegenossenschaften sind wichtige Akteure der Energiewende. Sie ermöglichen eine breite Beteiligung und fördern die Nutzung der erneuerbaren Energien. Während sie in der Vergangenheit vor allem in der Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenkraft aktiv waren, nimmt seit einiger Zeit das Interesse an Nahwärme zu. Vor allem seitdem Sonnenstrom wegen sinkender Einspeisevergütungen weniger Gewinne abwirft, stehen Nahwärmegenossenschaften im Fokus neuer Vorhaben. Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es bereits einige Projekte, mehrere sind zudem in Planung oder schon in der konkreten Gründungphase.
Die Idee dahinter: Genossenschaftsmitglieder heizen günstig und umweltfreundlich mit Wärme aus erneuerbaren Energien, bisher ungenutzter industrieller Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. So bringen sie die Energiewende auf dem Wärmemarkt voran. Durch das gemeinschaftliche Projekt genießen Nahwärmegenossenschaften in der Regel eine hohe Akzeptanz bei den Menschen vor Ort. Mit eigenem ehrenamtlichem Engagement bei der Umsetzung können Genossenschaftsmitglieder die Kosten des Vorhabens zudem selbst aktiv senken.
Doch anders als die gemeinschaftliche Investition in eine Photovoltaikanlage ist der Anschluss an ein Nahwärmenetz eine Entscheidung mit langfristigen Folgen: Die Mitglieder sind auf viele Jahre vertraglich an die Genossenschaft als Wärmelieferant gebunden, möglichen Preissteigerungen können sie kaum entgehen. Zudem müssen die Mitglieder für den Erwerb der Genossenschaftsanteile und die technische Umstellung meist deutlich mehr Geld ausgeben als bei anderen Energiegenossenschaften.
Die Verbraucherzentrale NRW hat deshalb die Chancen und Risiken von Nahwärmegenossenschaften ausführlich beleuchtet und Handlungsempfehlungen für alle zusammengefasst, die eine Mitgliedschaft in Erwägung ziehen.
Zum Download:
- Das Mieterstromgesetz - Folgen und Nachbesserungsbedarfe
Hintergrundpapier zu Mieterstrom als Chance für die Energiewende
Stand: 03.07.2017
Mit dem neuen Gesetz zur Förderung von Mieterstrom sind die Weichen gestellt, damit Mieterinnen und Mieter stärker an der Energiewende teilhaben können. Dennoch bleibt es hinter den Möglichkeiten zurück. In unserem Hintergrundpapier "Mieterstrom - Chancen für die Energiewende" stellen wir die Auswirkungen vor und zeigen den bleibenden Nachbesserungsbedarf auf.
Der im neuen Gesetz vorgesehene Förderzuschlag für Mieterstrom schafft grundsätzlich eine verbesserte Grundlage für Unternehmen, Genossenschaften und andere Akteure, die Mieterstromprojekte umsetzen. Weil auch Mieter davon profitieren, haben gerade diese Projekte das Potenzial, die Akzeptanz für die Energiewende zu steigern.
Für die kommende Legislaturperiode ist aber noch Luft nach oben für eine mieterfreundlichere Energie-Gesetzgebung. Denn die beschlossene finanzielle Förderung ist noch lange kein Garant für eine künftige weite Verbreitung von Mieterstrom. Der administrative Aufwand für die Betreiber wird nicht entscheidend reduziert und steht so weiterhin vor allem bei kleinen Anlagen in keinem angemessenen Verhältnis zum möglichen Ertrag. Hier muss über Bagatellgrenzen und vereinfachte Verfahren noch nachgesteuert werden.
Weitere Punkte mit Nachbesserungsbedarf betreffen die Förderhöhe, die derzeit Mieter gegenüber Eigenheimbesitzern systematisch benachteiligt, die Förderbarkeit von Quartierslösungen und die Förderdeckelung. Eine Neuregelung der Gewerbesteuerpflichten ist zudem notwendig, um den Betrieb von Mieterstromanlagen attraktiver zu machen.
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- Effizienzlabel für Heizungen: Chance vertan
Das Energieeffizienzlabel, das für zahlreiche neue Heizungen seit 2015 vorgeschrieben ist, fördert nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW keinen echten Effizienzwettbewerb und ist für Verbraucher wenig hilfreich.
Stand: 03.07.2017
Das Label weist zwar grundsätzlich in die richtige Richtung: hin zu mehr Transparenz im Wärmebereich und weg von fossilen Energieträgern. Es ist aber nicht annähernd so hilfreich bei der Kaufentscheidung wie die bekannten Labels etwa für Kühlschränke oder Fernseher.
Das neue Etikett ordnet mit Gas, Öl oder Strom betriebene Wärmeerzeuger, einschließlich Wärmepumpen, den Effizienzklassen A++ bis G zu zumindest theoretisch. Tatsächlich bleiben schon bei der Einführung des Effizienzlabels für Heizungen die unteren Klassen von C bis G leer. Der Neugerätemarkt wird komplett im gelben und grünen Bereich abgebildet, die Hälfte des Spektrums bleibt ungenutzt. Dadurch wird die Chance auf eine differenzierte Darstellung des Markts vertan.
Statt eine Entscheidung zwischen mehreren Geräten zu ermöglichen, unterstützt das grob einteilende Label allenfalls bei der Entscheidung für eine bestimmte Technologie. Denn sämtliche Öl- und Gas-Brennwertkessel erhalten die Einstufung in Klasse A, während Wärmepumpen in A+ oder A++ fallen unabhängig davon, wie teuer sie etwa im Betrieb sind. Es ist grundsätzlich begrüßenswert, dass die erneuerbaren Energien positiv bewertet werden. Wenn eine Wärmepumpe aber auch mit sehr schlechter Jahresarbeitszahl noch eine optimale Einstufung erhält, hilft das Label nicht bei der Auswahl des richtigen Geräts. Ergänzende Angaben, die diese Funktion übernehmen könnten, gibt es bei den Heizungslabels, anders als bei Elektrogeräten, nicht. Auch verbieten sich direkte Rückschlüsse von den Effizienzklassen auf die Betriebskosten, da hier Systeme mit unterschiedlichen Energieträgern verglichen werden.
Aufgrund der Ähnlichkeit zu den Etiketten auf Elektrogeräten könnten Verbraucher zudem fälschlich annehmen, dass allein das Gerät entscheidend für die Effizienz des Systems ist. Bei Heizungen spielt aber auch die Einbausituation eine große Rolle, die durch das Label naturgemäß gar nicht abgebildet werden kann. Hier besteht trotz und teilweise sogar wegen des Effizienzlabels erheblicher Beratungsbedarf.
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- Prosumer-Anlagen: Studie zu Potenzial von Photovoltaik
Die Verbraucherzentrale NRW hat gemeinsam mit dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) die Studie "Prosumer-Potenziale in NRW 2030" veröffentlicht.
Stand: 28.06.2017
Rund 2,6 Millionen Prosumer-Anlagen auf und in Wohnhäusern könnten im Jahr 2030 zur Stromversorgung von Nordrhein-Westfalen beitragen. Das sind 17-mal so viele wie heute. Diese Zahlen hat das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) in der Studie "Prosumer-Potenziale in NRW 2030" in unserem Auftrag errechnet.
Die Studie präsentiert das technische Potenzial von Aufdach-Photovoltaik und BHKW in Wohngebäuden sowie Kleinstsolaranlagen an Balkonen. Als Prosumer-Anlagen werden darin alle Systeme betrachtet, deren Strom zumindest zum Teil direkt im Gebäude verbraucht wird. Darunter fallen auch Mieterstromprojekte.
Der Beitrag, den die Prosumer-Anlagen so 2030 zur Energieversorgung leisten könnten, ist hoch: Ihr Strom könnte den Bedarf der Privathaushalte zu einem Viertel decken. Doch damit dieses Potenzial gehoben werden kann, müssen noch einige Rahmenbedingungen verbessert und Hindernisse aus dem Weg geräumt werden.
Die Studie "Prosumer-Potenziale in NRW 2030" schildert Chancen und Hemmnisse von Eigenversorgung und lokalem Verbrauch und lotet in mehreren Szenarien die Wirtschaftlichkeit von Prosumer-Anlagen aus.
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- Evaluation der Energieberatung
Evaluation der "Energieberatung bei Ihnen zu Hause" im Projekt "Private Haushalte in Nordrhein-Westfalen für die Energiewende gewinnen (ENeRWin)"
Stand: 27.01.2017
Wir haben die "Energieberatung bei Ihnen zu Hause" im aktuellen Projekt "Private Haushalte in Nordrhein-Westfalen für die Energiewende gewinnen (ENeRWin)" evaluieren lassen. Das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (IFEU) hat dazu gemeinsam mit Kantar Emnid private Hauseigentümer befragt, die die Beratung in Anspruch genommen haben. Die Evaluation liefert Erkenntnisse über ihr energetisches Sanierungsverhalten und zu ihrer Zufriedenheit mit der Beratung.
Ablesbar sind zum einen die energetischen und wirtschaftlichen Effekte der Energieberatung. Zum anderen wird in deutlich, wie der fachkundige Rat einen Beitrag etwa zur Optimierung der Maßnahmenabfolge leistet und Fehlinvestitionen vorbeugt.
Zeitraum des Energieberatungsprojekts: 2015-2017
Evaluationsbericht: Dezember 2016Mehr zum Thema:
- Einsparpotenziale durch elektronische Heizkörperthermostate – bis zu 15 Prozent geringerer Heizenergieverbrauch möglich
Eine Studie unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien und Profile im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW
Stand: 02.01.2017
Mit programmierbaren Thermostaten können manche Haushalte ihren Heizenergieverbrauch um bis zu 15 Prozent senken. Zu diesem Ergebnis kommt eine Simulationsstudie, die das Ingenieurbüro Prof. Dr. Hauser GmbH (ibh) im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW durchgeführt hat. Das individuelle Potenzial hängt dabei von Faktoren wie der Art des Gebäudes, der Bausubstanz und dem Baualter sowie den An- und Abwesenheitszeiten der Bewohnerinnen und Bewohner ab.
- "Stecker-PV": Plug-and-play für die Energiewende
"Stecker-PV", das sind kleine Photovoltaikanlagen mit sehr geringer Leistung, die über normale Steckdosen an das Hausnetz angeschlossen werden. Sie können zum Beispiel auf Balkonen und Terrassen platziert werden. Deshalb sind sie auch unter den Stichworten "Balkonsolar" oder "Balkonkraftwerke" bekannt.
Stand: 18.11.2016
Wir begrüßen Stecker-PV als bislang einzige Technologie, die auch Mieterinnen und Mietern das Erzeugen erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch ermöglicht. So können neue Nutzergruppen zu unmittelbaren Gewinnern der Energiewende werden. Auch angesichts ehrgeiziger Klimaschutzziele für 2050 ist die Erschließung neuer Prosumer-Potenziale sinnvoll.
Unabdingbare Voraussetzung für die Verbreitung der Technologie ist jedoch, dass sie sicher ist und rechtliche Fragen geklärt sind. Bislang errichtete Anlagen befinden sich in Deutschland noch ein einer rechtlichen Grauzone, die durch klare Regeln abgelöst werden muss. Gleichzeitig dürfen durch die Regulierung keine unnötigen Hürden und Hindernisse aufgestellt werden. Denn Stecker-PV-Anlagen werden ihr volles Potenzial zur Beteiligung vieler an der Energiewende nur dann entfalten, wenn ihr Reiz der einfachen Installation und Handhabung erhalten bleibt.
Derzeit werden verschiedene Normen, die den Einsatz von Stecker-PV-Anlagen betreffen, überarbeitet oder neu erstellt. Mit Blick auf diesen laufenden Prozess stellt die Verbraucherzentrale NRW folgende Forderungen auf:
- Bagatellgrenzen für Stromeinspeisung, Zählerwechsel und Meldepflichten schaffen
- Betrieb bis zu einer Leistung von rund 600 W gestatten
- Sicherheitsvorrichtungen für die Geräte vorschreiben
- Bei Bedarf Sicherungen zum Schutz vor Überlastung anpassen
- Versicherungsschutz auch bei Inbetriebnahme durch Laien
gewährleisten
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- Preisgarantien bei Stromtarifen – Mehrwert für Verbraucher?
Strompreisgarantien sind weit verbreitet, bieten aber häufig keinen wirksamen Schutz vor Preiserhöhungen. Das sind die zentralen Ergebnisse einer Kurzstudie der Verbraucherzentrale NRW.
Stand: 14.11.2016
Von 25 verschiedenen Stromgrundversorgern in den einwohnerstärksten Städten des Landes boten 18 Unternehmen zusammen 57 Tarife mit Preisgarantien an. 82 Prozent dieser Garantien in der Stichprobe waren aber eingeschränkt, umfassten also nicht alle Preisbestandteile. Solche Garantien sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW für die Verbraucher wertlos. Zumal die Ausnahmen genau die Posten betreffen, die in der Vergangenheit regelmäßig zu Preissteigerungen geführt haben: Umlagen, Abgaben und zum Teil auch Netzentgelte. Da Garantietarife oft mit langen Laufzeiten verknüpft sind, stellen sich eingeschränkte Garantien als reines Kundenbindungs- und Marketinginstrument dar.
Umfängliche Preisgarantien, die allenfalls eine Mehrwertsteuererhöhung ausklammern, bieten zwar Schutz vor Preiserhöhungen und haben für Verbraucher den Vorteil, dass sie sich ein bis zwei Jahre nicht um den Stromtarif kümmern müssen. Allerdings binden sich die Kunden auch dafür oftmals vergleichsweise lange an ihren Anbieter und können nicht auf andere, günstigere Tarifangebote am Markt reagieren.
Ob eine Garantie umfassend oder eingeschränkt ist, war in der Stichprobe nicht immer leicht zu erkennen. Zu diesem Punkt der Transparenz in der Darstellung liefert die Kurzstudie ebenfalls Erkenntnisse.
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- Stellungnahme zu "Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen (Teil 1)" der Clearingstelle EEG
Stellungnahme der Verbraucherzentrale NRW zu "Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen (Teil 1)" der Clearingstelle EEG.
Stand: 11.11.2016
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.Anlässlich der rückläufigen niederländischen und einheimischen L-Gas-Produktion, die dauerhafte Umstellungen der Gasqualität von L- auf H-Gas erfordert, hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf zur Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 vorgelegt. Die Stellungnahme der Verbraucherzentrale NRW ist als PDF verfügbar.
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- Umfrage zum Thema Energieausweis: Ergebnisbericht
Was wissen die Verbraucher eigentlich über den Energieausweis? Und sehen sie sich selbst in der Lage eine Immobilie anhand eines Energieausweises zu bewerten?
Stand: 08.11.2016
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- Mieterstrom jetzt!
"Mieterstrom jetzt!": Unter diesem Motto fordert ein Verbände-Bündnis aus Nordrhein-Westfalen unter Federführung der Verbraucherzentrale NRW den Bundeswirtschaftsminister zum Handeln auf: Solarstrom, der auf Mietshäusern produziert und direkt an die Bewohner verkauft wird, soll sofort dem Eigenverbrauch gleichgestellt und so von Umlagen entlastet werden.
Stand: 30.09.2016
- Blockchain – Chance für Energieverbraucher?
In einem Positionspapier haben wir zentrale Erkenntnisse und Forderungen zum Zukunftsthema Blockchain im Energiebereich zusammengestellt. Eine Kurzstudie erläutert die Hintergründe.
Stand: 28.07.2016
Die Blockchain ermöglicht bargeldlose, direkte Geschäfte zwischen Anbietern und Abnehmern. Zwischengeschaltete Instanzen wie Banken oder Zahlungsdienstleister werden überflüssig. So die Verheißungen der innovativen digitalen Technologie.
Bislang kommt das Verfahren der dezentralen Datenspeicherung und -verifizierung vor allem im reinen Finanzsektor zum Einsatz. Die Blockchain verbirgt sich unter anderem hinter den Kryptowährungen "Bitcoin" und "Ethereum". Doch auch in anderen Bereichen wie der Energiewirtschaft gibt es erste Versuche mit Blockchains. Hier könnten es die Energieversorger sein, die im Zuge der Digitalisierung als Zwischenhändler überflüssig werden und so zentrale Geschäftsfelder einbüßen.
Welche Chancen die Blockchain-Technologie im Energiemarkt für Verbraucher bereithält, haben wir in einer aktuellen Bestandsaufnahme zusammenstellen lassen. Es zeigt sich: Vor allem für Prosumer, die ihren eigenen Strom verkaufen, kann die durch Blockchain vereinfachte, unmittelbare Vermarktung Vorteile haben. Auch reine Strom- oder Gaskunden könnten aber profitieren, wenn das Verfahren tatsächlich ganze Instanzen überflüssig macht und so kostengünstigere Energie ermöglicht.
Doch wie sicher sind persönliche Daten in einer dezentralen Datenbank auf Tausenden von Rechnern? Gibt es Alternativen zur Blockchain? Welche Bedingungen müssen jetzt geschaffen werden, damit digitale Verfahren im dezentralen Energiemarkt der Zukunft möglichst zuverlässig sind? In einem Positionspapier haben wir zentrale Erkenntnisse und Forderungen zum Zukunftsthema Blockchain im Energiebereich zusammengestellt. Alle Hintergründe erläutert die von uns beauftragte Kurzstudie der Unternehmensberatung Pricewaterhouse Coopers.
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- Studie: Biogas nicht zum ökologischen Heizen geeignet
In einer Kurzstudie aus dem Jahr 2013 kommt der Verein EnergieVision, zu dessen Trägern die Verbraucherzentrale NRW zählt, zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von Biogas in der Wärmeversorgung nicht sinnvoll ist. Besser wäre der Einsatz in der Stromerzeugung.
Stand: 05.01.2016
Nachdem schätzungsweise fünf Millionen Haushalte in Deutschland Ökostrom beziehen, bieten viele Gasanbieter auf dem Wärmemarkt inzwischen Gasprodukte an, denen positive Umwelteigenschaften zugesprochen werden. Mangels einer allgemein anerkannten bzw. rechtlichen Definition werden die Produkte unter verschiedenen Begriffen vermarktet wie z. B. Klimagas, Ökogas, Naturgas, CO2-freies Gas oder Bioerdgas. Die dahinter liegende Produktpalette ist vielfältig, und es bestehen je nach Produkt unterschiedliche ökologische und energiewirtschaftliche Vor- und Nachteile.
Eine Bewertung, aus der sich Verbraucherempfehlungen ableiten lassen, war bislang schwierig. Aus diesem Grunde hat der Verein EnergieVision, dessen Träger u.a. die Verbraucherzentrale NRW ist, eine Kurzstudie beim Institut für Energie und Umwelt (ifeu) in Heidelberg in Auftrag gegeben. Das nun vorliegende Hintergrundpapier gibt einen knappen Überblick über das derzeitige Angebot an Ökogasprodukten. Die Untersuchung kommt dabei zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von Biogas in der Wärmeversorgung nicht sinnvoll ist. Statt das in Deutschland aufgrund der Flächenkonkurrenz nur begrenzt zur Verfügung stehende Biogas ins Erdgasnetz einzuspeisen und dann zu verheizen, wäre der Einsatz in der Stromerzeugung für die Energiewende insgesamt sinnvoller. So weist laut Studie der Einsatz in der Kraft-Wärme-Kopplung in Blockheizkraftwerken die höchste Effizienz auf.
Ebenfalls nicht empfehlenswert sind so genannte Kompensationsgasprodukte. Sie weisen moderate Preisaufschläge zwischen 0,1 und 0,84 Cent pro kWh auf und werden als hundertprozentig klima- und umweltfreundlich hauptsächlich zur Wärmeerzeugung an Privathaushalte vermarktet. Dadurch besteht die begründete Gefahr eines kostengünstigen "Greenwashings" des fossilen Energieträgers Erdgas. Dies läuft im Endeffekt aufwändigeren, aber langfristig notwendigen Maßnahmen wie einer verstärkten Gebäudedämmung und einem Umstieg auf Heizungsanlagen, die erneuerbare Energiequellen nutzen, zuwider. Auf der anderen Seite ist auch die ökologische Qualität der Kompensationsprojekte sehr unterschiedlich und zum Teil mehr als unsicher: Die etablierten Standards auf dem internationalen Markt für freiwillige CO2-Zertifikate bieten hier keine ausreichende Referenz, auf die sich ein Ökogas-Siegel beziehen könnte.
Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt daher Haushalten, die sich im Bereich der Wärmeerzeugung noch mehr für ihre persönliche Energiewende engagieren möchten, eine Energieberatung, um die Potentiale bei der Gebäudedämmung, Heiztechnik oder beim Heizen und Lüften zu erschließen.
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- Rebound-Effekt ist nicht der einzige Effizienzdämpfer
Die Verbraucherzentrale NRW fasst drei Effekte unter dem Oberbegriff der Effizienzdämpfer zusammen und fordert ihre kombinierte Betrachtung sowie differenzierte Erforschung.
Stand: 27.08.2015
Wird die angepeilte Energieeinsparung nach einer Gebäudesanierung nicht erreicht, wird als Begründung oft der sogenannte Rebound-Effekt herangezogen. Ein Beispiel für diesen Effekt: Die Bewohner eines Hauses heizen nach einer Sanierung nicht weniger als zuvor, sondern genießen die höhere Temperatur zum selben Preis. Dass es diesen Rebound-Effekt gibt, im Heizbereich ebenso bei Beleuchtung, Verkehr und anderen Themen, ist unbestritten.
Doch wer nach den Gründen für das Verfehlen von Einsparzielen fragt, darf nicht allein das Nutzerverhalten in den Blick nehmen. Vielmehr gilt es, neben dem Rebound-Effekt zwei weitere Phänomene in den Fokus zu rücken, die bei Planung und Ausführung auftreten: Der Prebound-Effekt, bei dem die Annahme eines falschen Ausgangsverbrauchs ausschlaggebend ist, sowie alltäglich auftretende Produkt- und Maßnahmenmängel, die das Ergebnis beeinträchtigen.
Die Verbraucherzentrale NRW fasst die drei Effekte unter dem Oberbegriff der Effizienzdämpfer zusammen und fordert ihre kombinierte Betrachtung sowie differenzierte Erforschung. Verbraucher müssen über die Möglichkeit eines Rebound-Effekts aufgeklärt werden, um diesen möglichst zu vermindern. Doch auch auf Seiten von Handwerkern und Planern besteht Handlungsbedarf ein zentrales Stichwort ist die Qualitätssicherung.
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- Umfrage zeigt breite Unterstützung für Energiewende in NRW
Eine breite Mehrheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen steht hinter den Zielen der Energiewende. Das zeigt eine für das Land repräsentative Forsa-Umfrage aus dem Oktober 2014 im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW, die erstmals auch eine Aufschlüsselung nach Regionen ermöglicht.
Stand: 09.12.2014
88 Prozent der landesweit Befragten gaben darin an, den Atomausstieg und die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger "völlig richtig" oder "eher richtig" zu finden. Doch die Umsetzung der Energiewende steht in der Kritik: Fast die Hälfte (49 Prozent) der Befragten hielt diese für gar nicht oder eher nicht richtig. Fast genauso hoch war der Anteil derjenigen, denen die Energiewende zu langsam voran ging: 46 Prozent der Befragten gaben dies an und standen damit nur 16 Prozent gegenüber, die sich ein geringeres Tempo wünschen würden.
Dieses Bild deckt sich weitgehend mit den Ergebnissen einer bundesweiten Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands, die im August 2013 veröffentlicht wurde. Eine negativere Einstellung lässt sich also in Nordrhein-Westfalen nicht feststellen. Auch die in den Medien bereits thematisierte Tatsache, dass hierzulande deutlich mehr EEG-Umlage gezahlt wird, als in Form von Einspeisevergütungen zurück in nordrhein-westfälische Taschen fließt, schadet der Unterstützung für die Energiewende offenbar nicht.
Das Vorhaben hat auch hierzulande starken Rückhalt, und ebenso wie im Bund ist es auch hier vor allem die praktische Umsetzung, die Skepsis und Zweifel hervorruft. Bedenklich stimmt dabei, dass die Zahl derjenigen, die angaben, mit Blick auf das Gelingen der Energiewende skeptischer geworden zu sein (32 Prozent), in der Umfrage vom Oktober 2014 höher lag als die derjenigen mit wachsendem Optimismus (25 Prozent).
Die landesweite Akzeptanz für die Energiewende erwies sich also zwar als groß, die Zuversicht aber durchaus nicht als ungebrochen. Um das Vertrauen der Verbraucher in das Projekt zu sichern, ist es deshalb entscheidend, dass die Politik schlüssig handelt und konsequent auf Kurs bleibt. Dieses Vertrauen ist unter anderem deshalb so wichtig, weil in den Privathaushalten große Einsparpotenziale liegen die Verbraucher selbst leisten also aktiv einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende.
Immerhin 41 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben auch an, im Zusammenhang mit der Energiewende bereits selbst Maßnahmen ergriffen zu haben. Ganz vorn stand dabei mit Nennung durch 24 Prozent der Befragten das Sparen von Heizenergie und Strom, gefolgt von der Anschaffung einer Solaranlage und dem Wechsel zu einem Ökostromanbieter.
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- Evaluation der Energieberatung im Projekt "Klimaschutz und Energiewende konkret"
Zeitraum des Energieberatungsprojekts: 2012-2014
Evaluationsbericht: Oktober 2014Stand: 26.11.2014
Die Energieberatung im Projekt "Klimaschutz und Energiewende konkret (KEK): Beratungs- und Informationsoffensive für Energiesparen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Nordrhein-Westfalen" wurde vom ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (IFEU) gemeinsam mit TNS-Emnid evaluiert. Aufgezeigt werden die Wirksamkeit der Energieberatung sowohl bei energetischen und wirtschaftlichen Effekten als auch bei der Umsetzung und Optimierung von Maßnahmen. Die Evaluation liefert Erkenntnisse über das energetische Sanierungsverhalten der im Projekt beratenen privaten Haushalte und deren Zufriedenheit mit der Beratung. Die Beratungen zu Feuchte und Schimmel sind gesondert betrachtet. Hier steht die Klärung von Ursachen und passende energetische Gegenmaßnahmen - sowohl für Eigentümer als auch für Mieter - im Vordergrund.
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- Preistransparenz in der Grundversorgung und in der Versorgung von Sonderkunden sowie Vermeidung von Energiesperren
Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zum Entwurf einer Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich oder regulatorisch gesetzter Preisbestandteile in der Strom- und Gas-Grundversorgung.
Stand: 22.07.2014
Die Bundesregierung plant eine Änderung der Strom- und Gas-Grundversorgungsverordnungen mit dem Ziel, für Haushaltskunden in der Grundversorgung mehr Transparenz bezüglich der Kostenbestandteile des Grundversorgungspreises zu schaffen.
Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert im Wesentlichen, dass die Regelungen nicht auch für Verbraucher gelten sollen, die als Sonderkunden einzustufen sind und dass keine ausreichende Transparenz für sämtliche Preisbestandteile geschaffen wird. Außerdem fordert die VZ NRW, die gesetzlichen Regelungen für Versorgungsunterbrechungen insbesondere zugunsten besonders schutzwürdiger Verbraucher - zu entschärfen.
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- Dokumentation des Fachgesprächs "Verbraucher in der Energiewende: Prosumer oder Statist?"
Im Rahmen des Fachgesprächs wurden praxisrelevante Prosumer-Rollen unter Berücksichtigung der aktuellen Regierungspläne für eine EEG-Novelle einer kritischen Bestandsaufnahme unterzogen. Hierzu referierten und diskutierten Experten aus der Energiebranche.
Stand: 04.04.2014
Welche Rolle spielen Verbraucher bei den Plänen zur Neuausrichtung der Energiewende? Sind sie passive Energiekunden oder gestalten sie die Energiewende aktiv und werden vom reinen Konsumenten zentral erzeugter Elektrizität und Wärme zum "Prosumer"? Zu diesen Fragen referierten und diskutierten am 3. April 2014 in Düsseldorf Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft, um Hürden und Hemmnisse zu ermitteln und daraus Verbesserungsvorschläge aufzuzeigen. Hier dokumentieren wir die Fachtagung in Bildern sowie mit den Präsentationen der Referenten zum Download.
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- Sebastian Schnurre: Anbieterwechsel
- Niels Schnoor: Eigenverbrauch selbst erzeugten Stroms
- Dr. Katrin Antonow: Direktverkauf von Strom und Wärme
- René Groß: Energiegenossenschaften
- Holger Schneidewindt: Einspeisemanagement mit kleinen PV-Anlagen
- Knut Schmelzer: Rechtliche Aspekte der Nachfragesteuerung aus Sicht eines Verteilernetzbetreibers
- Ines Handrack: Prosumer in der Verantwortung - Smart Meter II
- Prof. Dr. Ulrich Greveler: Datenschutz im Smart Grid
- Diana Fricke: Smart Meter I
- Dr. Elisabeth Dütschke: Zeit- und lastvariable Tarife
- Fördermodelle zum Kühlschrankaustausch
Positionspapier der Verbraucherzentrale NRW vom September 2012
Stand: 26.09.2012
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- Heizen mit Strom
Ist die Infrarotheizung eine Alternative für Nachtstromspeicheröfen? Dieser Frage gingen das Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf und die Verbraucherzentrale NRW auf der gemeinsamen Fachtagung im September 2012 nach. Vorträge und Ergebnisse zum Download.
Stand: 02.09.2012
Mit der EnEV 2009 ist für Gebäude ab sechs Wohneinheiten mit Nachtstromspeicheröfen die Austauschpflicht ab 2019 eingeführt worden (Diese Vorschrift ist seit dem 13.7.2013 außer Kraft getreten). Seitdem wird vermehrt für den alternativen Einbau von Infrarotheizungen geworben. Sie sollen nicht nur hocheffizient heizen, sondern durch ihre spezielle Wärmeübertragung ein besonders angenehmes Raumklima schaffen. Dabei wird ein Einsparpotenzial von bis zu 30 Prozent versprochen und ein Behaglichkeitsempfinden soll sich bereits bei niedrigen Temperaturen einstellen.
Da Zweifel an diesen Werbeaussagen bestehen und die Frage nach geeigneten Alternativen vermehrt in der Beratungspraxis auftauchen, hat das Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf eine Simulationsstudie beauftragt und diese in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW ausgewertet. Schwerpunkt der Studie ist der Vergleich der Energieeffizienz von Elektroheizungen (Nachtstromspeicherheizung, Konvektorheizung, Infrarotheizung, Fußbodenheizung).
Im Rahmen der Fachveranstaltung im September 2012 wurden die Ergebnisse der Studie einem Fachpublikum vorgestellt und die Frage nach einer adäquaten Beratung der Hauseigentümer gestellt. Die Vorträge und Ergebnisse finden Sie unter den unten angegebenen Links.
Zum Download:
- Simulationsstudie Energieeffizienz von Elektroheizungen (ZWP Ingenieur-AG)
- Kostenvergleich von Heizsystemen (VZ NRW)
- Alternativen zum Heizungstausch (Umweltamt Düsseldorf/SAGA)
- Wärmeversorgung der Zukunft (Wuppertal-Institut)
- Heizen mit Strom - Einschätzung der Entwicklung (Stadtwerke Düsseldorf)
- Windheizung - Speicher für die Energiewende (RWE)
- Welche Heizung ist die Richtige? (VZ NRW)
- Zusammenfassung der Podiumsdiskussion - Wie kann ein adäquate Beratung der Hauseigentümer aussehen?
- Anforderungen an Tarifrechner für Strom und Gas
Position des Verbraucherzentrale Bundesverbandes und der Verbraucherzentrale NRW (Oktober 2011).
Stand: 07.10.2011
Zum Download:
- Vorkommen, Ursachen und gesundheitliche Aspekte von Feuchteschäden in Wohnungen
NRW-spezifische Auswertung (pdf-Download, 70,2 KB) der bundesweiten Studie zu Feuchteschäden in Wohnungen von Sabine Brasche und Wolfgang Bischof, Universitätsklinikum Jena, Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Arbeitsgruppe Raumklimatologie, aus dem Jahr 2005.
Stand: 14.09.2005
Zum Download:
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