Sommergemüse vom Blech

Dieses Ofengemüse ist eine einfache und leckere Möglichkeit, frisches Gemüse zuzubereiten.
Ofengemüse
Off

Zutaten (für 4 Portionen):Besteck

  • 500 g Zucchini
  • 500 g Möhren
  • 500 g gelbe Paprika
  • 5 Frühlingszwiebeln
  • 4 EL Olivenöl
  • 1 Prise Zimt
  • Zitronensaft
  • 100 g Fetakäse
  • Jodsalz, Pfeffer
     
Für eine rein pflanzliche Variante:
Das Sommergemüse schmeckt auch ohne Feta. Stattdessen können Sie Tofu mit Öl, Sojasoße und Knoblauch marinieren und verwenden.

Zubereitung:Topf

  1. Schneiden Sie das Gemüse in 10 Zentimeter lange Streifen und lassen Sie die Zucchini etwas dicker als die Möhren und den Paprika.
  2. Mischen Sie das Gemüse mit Öl, Zimt und Zitronensaft. 
  3. Verteilen Sie das Gemüse gleichmäßig auf einem mit Backpapier ausgelegtem Backblech und backen Sie alles 30-35 Minuten bei 200 Grad Celsius im Ofen.
  4. Reiben Sie den Fetakäse und bestreuen Sie damit das Gemüse 10 Minuten vor Ende der Backzeit. 
  5. Würzen Sie anschließend mit Jodsalz und Pfeffer.

Tipp: Dazu passen Couscous oder Bulgur (200 g) oder auch Nudeln (400 g).


Guten Appetit!

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.