Anbieter müssen die Abgabe einer Kündigung auch ohne Anmeldung ermöglichen

Stand:
LG Köln vom 29.07.2022 (33 O 355/22) und
LG Köln vom 02.08.2022 (33 O 362/22)
Off

Telekommunikationsanbieter müssen die Schaltfläche zur Abgabe einer Kündigungserklärung unmittelbar und leicht zugänglich zur Verfügung stellen. Die Seite zur Eingabe der Kündigungsdetails und der Button zur Übermittlung der Kündigung dürfen nicht erst nach der Anmeldung im Kundenportal erreichbar sein.

Die Telekommunikationsanbieter NetCologne und NetAachen leiteten Verbraucher:innen nach anklicken des Kündigungsbuttons auf eine Kunden-Login Seite. Hier sollten sie sich mit ihrer Kundennummer und ihrem Kundenkennwort anmelden. Ohne Anmeldung war eine Übermittlung der Kündigung auf diesem Wege nicht möglich.

Die Verbraucherzentrale NRW hat die NetCologne und NetAachen deswegen abgemahnt. Die Seite zur Eingabe der Kündigungsdetails und der Button zur Abgabe der Kündigungserklärung müssen unmittelbar und leicht zugänglich sein. Die Seiten dürfen nicht erst hinter einem Kundenlogin aufrufbar sein.

Dies bestätigte das LG Köln in beiden Fällen im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens. Das Gericht stellte dabei klar, dass die Abfrage des Kundenkennwortes eine nicht im Gesetz vorgesehene Hürde zur Abgabe einer Kündigungserklärung aufbaue.

Die Abgabe müsse auch durch Angabe von Namen und weiteren gängigen Identifizierungsmerkmalen möglich sein.

Die Beschlüsse sind rechtskräftig.

LG Köln vom 29.07.2022 (33 O 355/22)

LG Köln Beschluss vom 02.08.2022 (33 O 362/22)

Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.