Anrufe bei Verbrauchern ohne vorherige Einwilligung sind wettbewerbswidrig II

Stand:
LG Magdeburg vom 27.07.2011 (7 O 2024/10)
Off

Telefonanrufe zu Werbezwecken und ohne die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers sind unzulässig. Das hat das Landgericht Magdeburg nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Walter Services Magdeburg GmbH entschieden. Bei der Beklagten handelte um ein Callcenter, dass im Auftrag eines Telekommunikationsunternehmens Werbeanrufe tätigte.

Dabei trage der Werbende die Beweislast dafür, dass ein Einverständnis tatsächlich vorliege, so das Gericht. Dies konnte die Beklagte jedoch nicht darlegen. Die seitens der Walter Services Magdeburg GmbH vorgelegten Einwilligungen, die sich z.T. durch die Teilnahme an Gewinnspielen erklärten, waren nicht ausreichend. Im Übrigen bleibe die Wiederholungsgefahr auch dann bestehen, wenn das anrufende Unternehmen von einer anderen Firma beauftragt sei, die der Verbraucherzentrale NRW gegenüber bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und einen Vergleich hinsichtlich weiterer Verletzungshandlungen ausgehandelt habe.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.