Drosselung bei Internettarifen fürs Handy II

Stand:
LG Köln vom 12.07.2011 (31 O 387/11)
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Mit: "Unbegrenzt mit dem Handy ins Internet" und "Ohne Limit mailen und surfen", warb die NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation GmbH. Doch nach Nutzung eines Datenvolumens von 200 Megabyte im Monat sollte laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Übertragungsgeschwindigkeit auf GPRS-Niveau (Taktung 100 KB) gedrosselt werden.

Per einstweiliger Verfügung ist die Verbraucherzentrale NRW rechtlich gegen NetCologne vorgegangen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW verstehen angesprochene Verbraucher:innen unter der Bezeichnung Flatrate einen Pauschaltarif. Mit einer Drosselung rechnet aufgrund der beanstandeten Werbung niemand. Die Richter untersagten die monierte Flatrate-Werbung im Internet und folgten damit der Ansicht der Verbraucherzentrale NRW.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

LG Köln vom 12.07.2011 (31 O 387/11)

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.