Keine Einschränkung des Gesprächsvolumens bei Telefonflatrate - "Endlos telefonieren"

Stand:
LG Frankfurt am Main vom 30.07.2008 (2-06 O 173/08)
Off

Ein Telefonprovider darf Verbraucher:innen, die vertraglich die Nutzung einer Telefonflatrate vereinbart hatten und diese ausschließlich zur Abdeckung ihres privaten Telefonbedarfs nutzen, auch bei erheblichem Gesprächsaufkommen nicht dazu auffordern, die Telefongespräche umgehend und erheblich zu reduzieren, oder einen Tarifwechsel vorschlagen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Arcor AG & Co. KG entschieden.

Arcor hatte die Tarif u.a. ausdrücklich mit "endlos telefonieren" beworben. Die an Kund:innen gerichteten Schreiben erweckten jedoch den Eindruck, ein sehr hoher Nutzungsumfang sei von der Telefonflatrate nicht umfasst. In der Aufforderung, den Tarif zu wechseln oder das Nutzungsverhalten zu ändern, liegt eine irreführende Werbung. Kund:innen, die mit ihrem Telefonprovider einen Flatratevertrag ohne weitere Einschränkungen geschlossen haben, können diesen zu privaten Zwecken uneingeschränkt und auch mit exorbitanten Gesprächszeiten nutzen, so das Landgericht.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.