Keine Einschränkung des Gesprächsvolumens bei Telefonflatrate - "Endlos telefonieren"

Stand:
LG Frankfurt am Main vom 30.07.2008 (2-06 O 173/08)
Off

Ein Telefonprovider darf Verbraucher:innen, die vertraglich die Nutzung einer Telefonflatrate vereinbart hatten und diese ausschließlich zur Abdeckung ihres privaten Telefonbedarfs nutzen, auch bei erheblichem Gesprächsaufkommen nicht dazu auffordern, die Telefongespräche umgehend und erheblich zu reduzieren, oder einen Tarifwechsel vorschlagen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Arcor AG & Co. KG entschieden.

Arcor hatte die Tarif u.a. ausdrücklich mit "endlos telefonieren" beworben. Die an Kund:innen gerichteten Schreiben erweckten jedoch den Eindruck, ein sehr hoher Nutzungsumfang sei von der Telefonflatrate nicht umfasst. In der Aufforderung, den Tarif zu wechseln oder das Nutzungsverhalten zu ändern, liegt eine irreführende Werbung. Kund:innen, die mit ihrem Telefonprovider einen Flatratevertrag ohne weitere Einschränkungen geschlossen haben, können diesen zu privaten Zwecken uneingeschränkt und auch mit exorbitanten Gesprächszeiten nutzen, so das Landgericht.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!