OLG Düsseldorf: Bestellbuttons für Instagram und Facebook Abos rechtswidrig

Stand:
OLG Düsseldorf vom 08.02.2024 ( I-20 UKl 4/23)
Off

Das OLG Düsseldorf bestätigte im Einstweiligen Rechtsschutz die Ansicht der Verbraucherzentrale NRW, dass die von der Meta Platforms Ireland Ltd. verwendeten Bestellbuttons für die kostenpflichtigen „werbefrei“ Abos der Dienste Instagram und Facebook unzulässig gestaltet waren.

Das Gericht stellte fest, dass die Beschriftung der Buttons zum Abschluss der Werbefrei-Abonnements mit „Abonnieren“ auf den Webseiten und „Weiter zur Zahlung“ in den Apps für die Betriebssysteme iOS und Android nicht ausreiche. Ein Klick auf "Abonnieren" lasse die damit verbundene Zahlungspflicht nicht hinreichend deutlich erkennen, wie es die so genannte Button-Lösung nach § 312 j BGB vorschreibe. Bei einem Online-Kauf oder dem Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements muss dies jedoch erkennbar sein, durch eine entsprechende Beschriftung, zum Beispiel mit „zahlungspflichtig bestellen“, des Bestellbuttons. Bei „Weiter zur Zahlung“ sei für die App Nutzer nicht klar, dass mit dem Anklicken bereits ein verbindlicher Vertrag zustande komme. Beides muss sich bereits aus der Beschriftung der Buttons selbst ergeben, unabhängig davon ob sich diese Informationen auch aus dem weiteren Bestellprozess entnehmen lassen.

Nutzer:innen der Dienste Instagram und Facebook werden seit November 2023 vor die Wahl gestellt, ob sie für eine werbefreie Nutzung monatlich Geld zahlen wollen oder in Kauf nehmen, dass ihnen weiterhin personalisierte Werbung angezeigt wird.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Marktcheck zeigt: Preisvergleich ist auch bei reduzierter Ware sinnvoll

Sind reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit immer günstiger? Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: nein.