Unzulässige Bestätigungsschreiben für Einwilligung in Datennutzung

Stand:
LG Bonn vom 10.01.2012 (11 O 40/11)
Off

Bestätigungsschreiben für eine nur angeblich erklärte Einwilligung in die Datennutzung für Marketingaktionen, sind eine unzumutbare Belästigung für die Empfänger. Dies hat das Landgericht Bonn nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Telekom Deutschland GmbH entschieden.

Der angesprochene Verbraucher, der keine Einwilligung in die Nutzung seiner Daten erteilt hat, wird durch ein entsprechendes Bestätigungsschreiben veranlasst, sein fehlendes Einverständnis gegenüber dem Absender ausdrücklich auszusprechen. Denn ohne diese Reaktion bestünde die Gefahr, dass seine widerspruchslose Entgegennahme des Schreibens als Zustimmung und Bestätigung seiner Richtigkeit gewertet werden könnte.

Die Telekom Deutschland GmbH konnte nicht nachweisen, dass die behaupteten Einwilligungserklärungen in einem Online-Gewinnspiel im so genannten "Double-Opt-In-Verfahren" erteilt worden waren.

Das Gericht nimmt außerdem Stellung zur Frage des Streitgegenstands.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.