Auf Antrag der Verbraucherzentrale NRW hat das Landgericht Köln dem Leverkusener Strom- und Gasanbieter „Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (REG)" per einstweiliger Verfügung die Erhöhung von Abschlagszahlungen sowie Belieferungsstopps für Strom- und Gaskund:innen der Marke „immergrün“ untersagt.
Abschlagserhöhungen für Strom und Gas zu erhöhen, ohne den Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraumes zu berücksichtigen, ist offensichtlich unzulässig, wenn vorher die Preise nicht wirksam erhöht worden sind.
Der Leverkusener Energieversorger hatte darüber hinaus Rückfragen von Kund:innen zu den angekündigten Abschlagserhöhungen in eine Kündigung umgedeutet und den Belieferungsstopp angekündigt. In vielen Fällen wurde die Belieferung bereits tatsächlich eingestellt. Das LG Köln bestätigte die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, dass Kund:innen durch REG ein Gestaltungsrecht „angehängt“ wird, dass diese erkennbar nicht ausgeübt haben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.