OLG Düsseldorf: Preisspaltung in Grundversorgung nicht unzulässig

Stand:
OLG Düsseldorf vom 01.04.2022 (VI-5 W 2/22/Kart) – Beschluss
LG Dortmund vom 02.03.2022 (10- O 11/22 [EnW]) – Beschluss
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Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat den Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Aufspaltung der Strom- und Gasgrundversorgung in Bestands- und Neukundentarife zurückgewiesen.

 

LG Dortmund vom 02.03.2022 (10- O 11/22 [EnW]) – Beschluss

Beschluss OLG Düsseldorf vom 01.04.2022 (VI-5 W 2/22/Kart)

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Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
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