Preisänderungsklauseln der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG unwirksam II

Stand:
BGH vom 07.09.2011 (VIII ZR 25/11)
LG Bonn vom 15.12.2010 (5 S 91/10)
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Wurde stets Widerspruch gegen die Rechnungen eingelegt, haben Gaskunden nach Ansicht des Bundesgerichtshofs gute Karten, aus Rechnungen ab 2008 noch Geld zurück zu verlangen.

Weil der BGH per Beschluss angekündigt hatte, dass er die Revision des Unternehmens gegen eine positive Entscheidung des Landgerichts Bonn zurückweisen werde, nahm Regionalgas diese zurück. Folge: Das Urteil des Landgerichts Bonn vom 15. Dezember 2010 (5 S 91/10) ist nun rechtskräftig und der Kläger erhält sein Geld zurück. Das Gericht ist der Ansicht, dass die zugrunde liegende Preisänderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist.

Das Urteil ist rechtskräftig.

BGH vom 07.09.2011 (VIII ZR 25/11).pdf

LG Bonn vom 15.12. 2010 (5 S 91/10).pdf

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