Preisänderungsklauseln der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG unwirksam III

Stand:
LG Bonn vom 06.07.2011 (5 S 26/11)
Off

Mangels wirksamer vertraglicher Grundlage hat ein Sonderkunde der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG einen Anspruch auf Rückerstattung zuviel gezahlter Beträge. Das hat das Landgericht Bonn in einer Klage eines Verbrauchers vertreten durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG entschieden.

Das Gericht ist der Ansicht, dass die zugrunde liegende Preisänderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen § 307 BGB unwirksam ist. Bei Wegfall der unwirksamen Preisanpassungsklausel stehe der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG auch kein einseitiges Preisanpassungsrecht gemäß § 306 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 133, 157 BGB zu.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Bonn vom 06.07.2011 (5 S 26/11).pdf

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…
Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt enttäuscht in ein Paket

Fragen zu Rückgabe, Garantie und Co.? Machen Sie den Umtausch-Check!

Wer Waren kauft – ob im Internet oder im stationären Handel – hat eine Reihe klarer Rechte. Mit unserem kostenlosen Tool finden Sie schnell heraus, wie sich typische Probleme lösen lassen und worauf Sie bei Ärger mit dem Händler bestehen können.
Key Visual zu Musterfeststellungsklage gegen Parship

Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.