Telefonwerbung und unwirksame Kündigungen bei Stromlieferverträgen

Stand:
KG Berlin vom 29.06.2021 (5 U 154/18)
LG Berlin vom 04.07.2018 (15 O 170/17)
Off

Das KG Berlin hat das Teilurteil des LG Berlin bestätigt und dem Strom- und Gasanbieter voxenergie untersagt, Verbraucher ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung anzurufen, um Energielieferverträge abzuschließen.

Ohne ihre Einwilligung dürfen Verbraucher:innen nicht durch Werbeanrufe belästigt werden, das ist in § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG geregelt. Dass Verbraucher:innen in den Anruf eingewilligt haben, muss der Anrufer beweisen. Für den Nachweis des Einverständnisses muss der Werbende die konkrete Einverständniserklärung jedes einzelnen Verbrauchers vollständig dokumentieren. Im Fall elektronisch übermittelter Einverständniserklärungen setzt das deren Speicherung und jederzeitige Möglichkeit voraus, sie auszudrucken.

Voxenergie hat Verbraucher:innen ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung angerufen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Berlin vom 04.07.2018 (15 O 170/17)

KG Berlin vom 29.06.2021 (5 U 154/18)

Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!