Widerrufsbelehrung von Flexstrom unwirksam

Stand:
LG Berlin vom 22.05.2013 (16 O 159/13)
Off

Im Klageverfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen FlexStrom hat das LG Berlin am 22.05.2013 ein Versäumnisurteil gegen die FlexStrom AG erlassen (16 O 159/13). Unter anderem wurde dem Unternehmen untersagt, sich auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu berufen.

FlexStrom hatte den Kunden nur ein vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt und zur Wahrung der Widerrufsfrist auf den rechtzeitigen Eingang des Widerrufs bei FlexStrom abgestellt. Da es jedoch auf die rechtzeitige Absendung des Widerrufs ankommt, war die Belehrung unwirksam.

LG Berlin vom 22.05.2013 (16 O 159/13).pdf

Gasflamme und Heizplatte eines Herds

Grundversorgung bei Strom und Gas: Große Preisunterschiede

Bei einer Untersuchung aller aktuellen Grundversorgungstarife für Strom und Gas in NRW zum Stichtag 1. Januar 2025 haben wir große Preisunterschiede festgestellt. Zwei Jahre nach der Energiekrise sind die Grundversorgungspreise in vielen Städten weiterhin hoch.
Hand hält Smartphone mit dem Logo von PayPal

Wie Kriminelle das "Bezahlen ohne PayPal-Konto" missbrauchen

Mit dem Begriff "Gastkonto-Masche" wird im Internet über einen Betrug via PayPal diskutiert, bei dem Kriminelle fremde IBAN für Einkäufe missbrauchen. Schutz für Betroffene gibt es kaum.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.