Bearbeitungspauschale für geplatzte Lastschrift unzulässig

Stand:
BGH vom 17.09.2009 (Xa ZR 40/08)
OLG Hamm vom 31.01.2008 (17 U 112/07)
LG Dortmund vom 25.05.2007 (8 O 55/06)

50 Euro Strafe für jede geplatzte Lastschrift: Diese Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage ...

BGH vom 17.09.2009 (Xa ZR 40/08), OLG Hamm vom 31.01.2008 (17 U 112/07), LG Dortmund vom 25.05.2007 (8 O 55/06)

Off

50 Euro Strafe für jede geplatzte Lastschrift: Diese Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) gegen Germanwings verworfen.

Der Bundesgerichtshof führt dazu aus, dass die Bearbeitungsgebühr als pauschalierter Schadenersatz deshalb nicht beansprucht werden könne, weil sie den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteigt. Schadenersatz könne nämlich nach dem Gesetz nur für die Kosten der Rücklastschrift selbst verlangt werden, nicht für etwaigen eigenen Aufwand.

Als Entgelt könne die Bearbeitungsgebühr ebenfalls nicht verlangt werden, so das Gericht, weil sie nicht als Gegenleistung für Zusatzleistungen vereinbart sei, die die Beklagte ihrem Kunden schulde.

 

Soweit nichts anderes angegeben ist, sind alle in unserer Datenbank enthaltenen Urteile rechtskräftig.

BGH vom 17.09.2009 (Xa ZR 40/08)

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Schmuckbild

DefShop GmbH: Rückerstattung lässt auf sich warten

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich zurzeit Beschwerden von Verbraucher:innen über den Onlineshop DefShop: Seit Wochen warten sie auf ihr Geld von retournierten Waren.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Am 10. März wurde an Flughäfen und im ÖPNV in Deutschland gestreikt. Die Warnstreiks bei Bussen, U- und Straßenbahnen dauert in vielen Orten mehrere Tage. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Straßenbahnhaltestelle mit digitalem Hinweisschild: "STREIK!"

Streik in NRW: Ihre Rechte in Bussen und Bahnen des ÖPNV

Ab 10. März 2025 gibt es mehrtägige Warnstreiks im öffentlichen Personen-Nahverkehr. Fahrgäste haben keinen Anspruch auf Beförderung oder Erstattung.