Effekten- und Prospekthaftungsklausel in Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen unwirksam II

Stand:
BGH vom 08.05.2013 (IV ZR 174/12)
OLG Stuttgart vom 26.04.2012 (2 U 118/11)
LG Stuttgart vom 30.08.2011 (20 O 313/10)
Off

Auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat der Bundesgerichtshof die Effekten- und Prospekthaftungsklausel in Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen der WGV Versicherung AG für unwirksam erklärt.

1. Die Klausel in allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung "Rechtsschutz besteht nicht für Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung, der Inhaberschaft oder der Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen)" ist vom BGH für unwirksam erklärt worden.

2. Fachbegriffe, die keine fest umrissenen Begriffe der Rechtssprache sind, scheiden als objektive Verständnisvorgabe für die Auslegung von Versicherungsbedingungen nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers aus.

BGH vom 08_05_2013 (IV ZR 174/12)

Ratgeber-Tipps

Unwetter Gebäude-Check (kostenlos)
Eine Immobilie ist in der Regel der mit Abstand höchste Vermögenswert von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Lassen Sie…
Gasflamme und Heizplatte eines Herds

Grundversorgung bei Strom und Gas: Große Preisunterschiede

Bei einer Untersuchung aller aktuellen Grundversorgungstarife für Strom und Gas in NRW zum Stichtag 1. Januar 2025 haben wir große Preisunterschiede festgestellt. Zwei Jahre nach der Energiekrise sind die Grundversorgungspreise in vielen Städten weiterhin hoch.
Hand hält Smartphone mit dem Logo von PayPal

Wie Kriminelle das "Bezahlen ohne PayPal-Konto" missbrauchen

Mit dem Begriff "Gastkonto-Masche" wird im Internet über einen Betrug via PayPal diskutiert, bei dem Kriminelle fremde IBAN für Einkäufe missbrauchen. Schutz für Betroffene gibt es kaum.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.