Entgelt für Prüfung der Bonität vor Ausführung einer ungedeckten Überweisung ist unzulässig

Stand:
OLG Frankfurt am Main vom 04.08.2010 (23 U 158/09)
LG Frankfurt am Main vom 13.05.2009 (2-02 O 51/09)

Auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) gegen die Commerzbank AG hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine Entgeltklausel ...

OLG Frankfurt am Main vom 04.08.2010 (23 U 158/09), LG Frankfurt am Main vom 13.05.2009 (2-02 O 51/09)

Off

Auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) gegen die Commerzbank AG hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine Entgeltklausel "für vom Kunden veranlasste Verfügungen über den Guthabensaldo oder das eingeräumte Limit hinaus" gemäß der §§ 307 folgende BGB als unzulässig verworfen.

Bei der Klausel handele es sich um eine Preisnebenabrede, so die Richter. So werde für die Ausführung der Überweisung selbst kein Entgelt verlangt, wohl aber für eine über das Limit hinausgehende Überweisung. In der Regel sei die Ausführung von Überweisungen bereits mit der pauschalen monatlichen Kontoführungsgebühr abgegolten. Daher handele es sich bei der streitgegenständlichen Klausel um eine solche, die ausschließlich im Interesse der Commerzbank liegt, nämlich in der Entscheidung, ob dem Kunden ein Darlehen gewährt wird. Die Bepreisung von Leistungen, die allein im Interesse der Bank liegen, ist nach Ansicht des Gerichts jedoch unzulässig.

OLG Frankfurt am Main vom 04.08.2010 (23 U 158/09)

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.