Kontoführungsgebühren für Darlehensverträge unzulässig

Stand:
BGH vom 07.06.2011 (XI ZR 388/10)
OLG Stuttgart vom 21.10.2010 (2 U 30/10)
LG Ravensburg vom 25.03.2010 (2 O 117/09)

Auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) hat der Bundesgerichtshof ein Entgelt als unzulässig verworfen, das eine Bank ...

BGH vom 07.06.2011 (XI ZR 388/10), OLG Stuttgart vom 21.10.2010 (2 U 30/10), LG Ravensburg vom 25.03.2010 (2 O 117/09)

Off

Auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) hat der Bundesgerichtshof ein Entgelt als unzulässig verworfen, das eine Bank im Rahmen eines Privatdarlehens für die Kontoführung erhebt. Von dem Urteil profitieren Millionen Kunden, die einen Konsumentenkredit oder eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben. Die Mehrheit der Geldinstitute verlangte bislang ein Entgelt für die Kontoführung.

Die VZ NRW hatte das Internationale Bankhaus Bodensee stellvertretend für die Branche verklagt. Das Gericht sah in der Kontoführung keine Sonderleistung für die Kunden. Sie erfolge allein im Interesse des Bankhauses und dürfe deshalb nicht mit einem besonderen Entgelt versehen werden, meinten die Richter. Darlehensnehmer hätten ausschließlich den vereinbarten Zins zu zahlen. Die Klausel verstößt daher gegen § 307 Absatz 2 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch.

BGH vom 07.06.2011 (XI ZR 388/10)

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.