Null-Prozent-Finanzierung: Irreführung gerichtlich untersagt

Stand:
OLG München vom 19.10.2023 (6 U 3908/22)
LG Ingolstadt vom 03.06.2022 (1 HK O 2646/21)
Off

Die Verbraucherzentrale NRW erwirkt vor dem Oberlandesgericht München ein Urteil gegen die MMS E-Commerce GmbH, die Betreiberfirma der Online-Shops www.saturn.de und www.mediamarkt.de:

  • Anbieter einer „Null-Prozent-Finanzierung“ müssen klar darauf hinweisen, wenn ein teurer Rahmenkredit mit vermittelt werden soll
  • Rahmenkredite dürfen nur von Firmen vermittelt werden, die dafür eine behördliche Erlaubnis haben

Das Oberlandesgericht München urteilte hierzu in zweiter Instanz zugunsten der Verbraucherzentrale NRW e.V.: Unternehmen müssen bei einer Null-Prozent-Finanzierung „klar und unmissverständlich“ darauf hinweisen, wenn durch die Inanspruchnahme des Finanzierungsangebots auch ein Rahmenkredit mit vermittelt werden soll. Ebenso entschied das Gericht, dass Unternehmen für die Vermittlung eines Rahmenkredits, auch im Zusammenhang mit einer „Null-Prozent-Finanzierung“, die Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigen. Dies war bei MMS E-Commerce zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht der Fall.

Auch das Landgericht Ingolstadt hatte in der erstinstanzlichen Entscheidung diese Sicht bereits im Wesentlichen bestätigt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt enttäuscht in ein Paket

Fragen zu Rückgabe, Garantie und Co.? Machen Sie den Umtausch-Check!

Wer Waren kauft – ob im Internet oder im stationären Handel – hat eine Reihe klarer Rechte. Mit unserem kostenlosen Tool finden Sie schnell heraus, wie sich typische Probleme lösen lassen und worauf Sie bei Ärger mit dem Händler bestehen können.
Key Visual zu Musterfeststellungsklage gegen Parship

Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.