Null-Prozent-Finanzierung: Irreführung gerichtlich untersagt

Stand:
OLG München vom 19.10.2023 (6 U 3908/22)
LG Ingolstadt vom 03.06.2022 (1 HK O 2646/21)
Off

Die Verbraucherzentrale NRW erwirkt vor dem Oberlandesgericht München ein Urteil gegen die MMS E-Commerce GmbH, die Betreiberfirma der Online-Shops www.saturn.de und www.mediamarkt.de:

  • Anbieter einer „Null-Prozent-Finanzierung“ müssen klar darauf hinweisen, wenn ein teurer Rahmenkredit mit vermittelt werden soll
  • Rahmenkredite dürfen nur von Firmen vermittelt werden, die dafür eine behördliche Erlaubnis haben

Das Oberlandesgericht München urteilte hierzu in zweiter Instanz zugunsten der Verbraucherzentrale NRW e.V.: Unternehmen müssen bei einer Null-Prozent-Finanzierung „klar und unmissverständlich“ darauf hinweisen, wenn durch die Inanspruchnahme des Finanzierungsangebots auch ein Rahmenkredit mit vermittelt werden soll. Ebenso entschied das Gericht, dass Unternehmen für die Vermittlung eines Rahmenkredits, auch im Zusammenhang mit einer „Null-Prozent-Finanzierung“, die Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigen. Dies war bei MMS E-Commerce zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht der Fall.

Auch das Landgericht Ingolstadt hatte in der erstinstanzlichen Entscheidung diese Sicht bereits im Wesentlichen bestätigt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!
mehrere Küken stehen in einem Stall auf Stroh

Verbraucher lehnen Kükentöten ab und wünschen sich klare Informationen

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen von Dezember 2020 zeigt, dass die Mehrheit der befragten Personen Kükentöten ablehnt. Sie wollen außerdem deutlich erkennen, was hinter Hinweisen wie "ohne Kükentöten" steckt.