Null-Prozent-Finanzierung: Irreführung gerichtlich untersagt

Stand:
OLG München vom 19.10.2023 (6 U 3908/22)
LG Ingolstadt vom 03.06.2022 (1 HK O 2646/21)
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Die Verbraucherzentrale NRW erwirkt vor dem Oberlandesgericht München ein Urteil gegen die MMS E-Commerce GmbH, die Betreiberfirma der Online-Shops www.saturn.de und www.mediamarkt.de:

  • Anbieter einer „Null-Prozent-Finanzierung“ müssen klar darauf hinweisen, wenn ein teurer Rahmenkredit mit vermittelt werden soll
  • Rahmenkredite dürfen nur von Firmen vermittelt werden, die dafür eine behördliche Erlaubnis haben

Das Oberlandesgericht München urteilte hierzu in zweiter Instanz zugunsten der Verbraucherzentrale NRW e.V.: Unternehmen müssen bei einer Null-Prozent-Finanzierung „klar und unmissverständlich“ darauf hinweisen, wenn durch die Inanspruchnahme des Finanzierungsangebots auch ein Rahmenkredit mit vermittelt werden soll. Ebenso entschied das Gericht, dass Unternehmen für die Vermittlung eines Rahmenkredits, auch im Zusammenhang mit einer „Null-Prozent-Finanzierung“, die Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigen. Dies war bei MMS E-Commerce zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht der Fall.

Auch das Landgericht Ingolstadt hatte in der erstinstanzlichen Entscheidung diese Sicht bereits im Wesentlichen bestätigt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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