Versandapotheken müssen Widerrufsrecht einräumen

Stand:
LG Köln vom 24.02.2011 (31 O 451/10)
Off

Versandapotheken können das Widerrufsrecht für Arzneimittel, die an dem Packungsaufdruck "Verschreibungspflichtig" oder "Apothekenpflichtig" erkennbar sind, nicht ausschließen.

Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Versandapotheke Delmed, entschieden.

Das Landgericht Köln hält bei der geboten engen Auslegung des § 312d Abs. 4 BGB einen generellen Ausschluss des Widerrufsrechts für Medikament für unzulässig. Dies ändere sich auch nicht, weil zurückgegebene Medikamente unter Umständen nach der Rückgabe durch Verbraucher nicht mehr verkehrsfähig seien. In der Regel bestünde jedoch eine Vergleichbarkeit mit Kaufverträgen über Kontaktlinsen und Pflegemitteln, die grundsätzlich widerrufbar sind.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.