Zahnschienen-Anbieter darf nicht mehr mit „Perfektem Lächeln“ werben

Stand:
LG Berlin vom 25.04.2022 (52 O 224/21)
Off

In mehreren Punkten ging die Verbraucherzentrale NRW gerichtlich gegen Werbeaussagen des bekannten Anbieters transparenter Zahnschienen, „DrSmile“, vor.

Hinter DrSmile steht das Berliner Unternehmen Urban Technology GmbH, das sogenannte „Aligner“ im Internet anbietet. Das Unternehmen hatte die transparenten Zahnschienen auf seiner Internetseite unter anderem mit der Werbeaussage „Dein perfektes Lächeln“ beworben.

Bei der Darstellung von Kundenbewertungen auf der Webseite wurden zudem negative Bewertungen (ein oder zwei Sterne) ausgeblendet. Außerdem hat DrSmile mit einem Siegel des TÜV Saarland geworben, so dass der Eindruck entstand, der TÜV habe die Zahnbehandlungen geprüft. Tatsächlich wurde das Siegel aber für das geprüfte Onlineportal vergeben.

Alle drei Punkte sind unzulässig, wie das Landgericht Berlin auf die Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale NRW mit Urteil vom 25. April 2022 entschied.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Gasflamme und Heizplatte eines Herds

Grundversorgung bei Strom und Gas: Große Preisunterschiede

Bei einer Untersuchung aller aktuellen Grundversorgungstarife für Strom und Gas in NRW zum Stichtag 1. Januar 2025 haben wir große Preisunterschiede festgestellt. Zwei Jahre nach der Energiekrise sind die Grundversorgungspreise in vielen Städten weiterhin hoch.
Hand hält Smartphone mit dem Logo von PayPal

Wie Kriminelle das "Bezahlen ohne PayPal-Konto" missbrauchen

Mit dem Begriff "Gastkonto-Masche" wird im Internet über einen Betrug via PayPal diskutiert, bei dem Kriminelle fremde IBAN für Einkäufe missbrauchen. Schutz für Betroffene gibt es kaum.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.