Formvorschriften von Airlines bei Flugentschädigungen unzulässig

Stand:
LG Frankfurt am Main vom 24.03.2021 (3-08 O 75/20)
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Die Geltendmachung von Ansprüchen aus Luftbeförderungsverträgen nach der Fluggastrechteverordnung, z.B. wegen Verspätung oder Annullierung, ist formfrei möglich.

Eine Fluggesellschaft darf eine Geltendmachung per E-Mail nicht verweigern und auf ein firmeneigenes Online-Kontaktformular verweisen. Vielmehr können die Flugkund:innen die Form frei wählen, zum Beispiel schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail. Das Landgericht Frankfurt am Main hat dies mit Urteil vom 24.03.2021 bestätigt und der Klage der Verbraucherzentrale NRW stattgegeben. Der portugiesischen Fluggesellschaft TAP Air Portugal wird mit diesem Urteil untersagt, die Geltendmachung von Ansprüchen nur zu bearbeiten, wenn Flugkund:innen zu diesem Zweck ein firmeneigenes Online-Kontaktformular verwenden.

Der Klage war ein einstweiliges Verfügungsverfahren zwischen der Verbraucherzentrale NRW und TAP Air Portugal vorausgegangen, indem das Landgericht Frankfurt am Main ebenfalls die formfreie Geltendmachung bestätigt und damit der Verbraucherzentrale NRW Recht gegeben hatte.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Frankfurt am Main vom 24.03.2021 (3-08 O 75/20)

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.