Hinweis auf zusätzliches Abo bei Gewinnspielen notwendig

Stand:
LG Itzehoe vom 09.09.2010 (2 O 203/10)
Off

Eine Ware oder Dienstleistung als "gratis", "umsonst" oder "kostenlos" anzubieten, wenn dennoch dafür Kosten zu tragen sind, ist unzulässig. Das hat das Landgericht Itzehoe nach einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Promotionfactory KG bestätigt.

Statt "Gewinne am laufenden Band", wie von Promotionfactory angekündigt, fischten arglose Bürger:innen eine Zahlungsaufforderung dieser Firma mit Sitz in Helgoland aus ihrem Briefkasten. Darin wurden sie aufgefordert, zwei Jahre lang monatlich acht Euro für die Teilnahme an Sonderverlosungen bei Gewinnspielen zu zahlen.

Geködert wurden die vermeintlichen Gewinnspiel-Abonnenten Wochen zuvor bei einer Teilnahme an einer kostenlosen Verlosung eines VW-Golfs auf der Straße: Um den Preis zu gewinnen, mussten die Teilnehmer:innen eine Karte mit ihrer Adresse und Unterschrift in das Innere des Wagens befördern. Übersehen hatten sie hierbei, dass sie sich damit gleichzeitig scheinbar ein kostenpflichtiges Abo in Höhe von insgesamt 192 Euro eingehandelt hatten. Eine entsprechende Passage stand im Kleingedruckten auf der Rückseite der Teilnahmekarte.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Itzehoe vom 09.09.2010 (2 O 203/10).pdf

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.