Pauschale Bearbeitungsgebühr für Kostenvoranschlag unzulässig

Stand:
LG Dortmund vom 11.05.2010 (8 O 381/09)
Off

Eine pauschale geforderte Bearbeitungsgebühr für Kostenvoranschläge, ohne dem Kunden die Möglichkeit einzuräumen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, ist unzulässig. Das hat das Landgericht Dortmund in dem Verfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Medion AG entschieden.

Das Gericht hielt die von der Beklagten im Kostenvoranschlagsformular verwendete Klausel "Wird die Reparatur gemäß Kostenvoranschlag nicht durchgeführt, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 49,00 € inkl. Mehrwertsteuer, zahlbar per Nachnahme. Die Bearbeitungsgebühr fällt auch an, wenn der von ihnen beschriebene Fehler nicht gefunden werden kann, der Reparaturauftrag vor Durchführung von ihnen storniert wird oder das Gerät auf ihren Wunsch entsorgt wird." für unwirksam. Die Klausel verstößt nach Ansicht der Richter gegen § 309 Nr. 5b BGB.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Dortmund vom 11.05.2010 (8 O 381/09).pdf

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.