Im Sommer 2022 kündigte die Amazon EU S.à.r.l. eine Preiserhöhung für ihre Prime-Kund:innen an. Amazon begründete die Notwendigkeit mit „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“. Der Preis für das Abonnement der Prime-Mitgliedschaft wurde zum 15. September 2022 angehoben. Bei monatlicher Zahlung kostet Amazon Prime seitdem 8,99 Euro statt 7,99 Euro. Bei der jährlichen Mitgliedschaft werden 89,90 statt zuvor 69 Euro fällig.
Amazon stützte sich dabei auf eine Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Klausel wurde von der Verbraucherzentrale NRW beanstandet.
Das Landgericht Düsseldorf teilt diese Auffassung und hat die Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt. Die streitgegenständliche Klausel benachteilige nach Ansicht des Gerichts den Vertragspartner von Amazon entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Begründet wird dies mit dem mangelnden Interesse des Anbieters, da Amazon aufgrund der kurzen Kündigungsfristen auch anderweitige Lösungsmöglichkeiten vom Vertrag hat.
Zudem sei die beanstandete Klausel nicht hinreichend klar und verständlich ausgestaltet. Durch die Verwendung von intransparenten Kriterien habe sich die Beklagte unkontrollierbare Spielräume zur Preiserhöhung eingeräumt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie den Anpassungsmechanismus dazu missbrauche, den Preis im Nachhinein (einseitig) zu ihren Gunsten zu verschieben.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.