Gesundheitsdaten

Dabei handelt es sich um Angaben zu Ihrem oder dem Gesundheitszustand von Angehörigen, z. B. zu Krankheiten, Behinderungen oder Schwangerschaft.
Off

Die Verarbeitung dieser Daten darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgen.

Tatsächlich benötigen wir in vielen Fällen keine Gesundheitsdaten, um mit Ihnen zu kommunizieren, Sie zu beraten oder außergerichtlich zu vertreten.

Bitte sehen Sie daher bei Ihrer Kontaktaufnahme von Angaben ab, aus denen sich Rückschlüsse auf Ihren oder den Gesundheitszustand von Angehörigen ziehen lassen, bzw. reichen Sie uns nur Unterlagen ein, die Sie um diese Daten bereinigt haben. Sollten für die Bearbeitung Ihres Anliegens Gesundheitsdaten von Bedeutung sein, werden wir sie um deren Übermittlung und Ihre Einwilligung in deren Verarbeitung bitten.

Lassen Sie uns dennoch unaufgefordert Gesundheitsdaten zukommen, gehen wir von Ihrem Einverständnis damit aus, dass wir die Daten speichern und zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwenden.

Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.