Gesundheitsdaten

Dabei handelt es sich um Angaben zu Ihrem oder dem Gesundheitszustand von Angehörigen, z. B. zu Krankheiten, Behinderungen oder Schwangerschaft.
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Die Verarbeitung dieser Daten darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgen.

Tatsächlich benötigen wir in vielen Fällen keine Gesundheitsdaten, um mit Ihnen zu kommunizieren, Sie zu beraten oder außergerichtlich zu vertreten.

Bitte sehen Sie daher bei Ihrer Kontaktaufnahme von Angaben ab, aus denen sich Rückschlüsse auf Ihren oder den Gesundheitszustand von Angehörigen ziehen lassen, bzw. reichen Sie uns nur Unterlagen ein, die Sie um diese Daten bereinigt haben. Sollten für die Bearbeitung Ihres Anliegens Gesundheitsdaten von Bedeutung sein, werden wir sie um deren Übermittlung und Ihre Einwilligung in deren Verarbeitung bitten.

Lassen Sie uns dennoch unaufgefordert Gesundheitsdaten zukommen, gehen wir von Ihrem Einverständnis damit aus, dass wir die Daten speichern und zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwenden.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Eine Wärmepumpe hängt außen an einer Hauswand.

Entlastung bei Wärmepumpen-Strom: Bis 28.2. beantragen!

Betreiben Sie eine Wärmepumpe an einem separaten Zählpunkt, steht Ihnen für das Jahr 2024 rückwirkend eine mögliche Entlastung bei zwei Strompreis-Umlagen zu. Um den Anspruch geltend zu machen, müssen Sie bis zum 28. Februar formlos die Stromkosten-Erstattung bei Ihrem Energieversorger beantragen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.