Das Wichtigste in Kürze:
- Wenn Ihnen Rechnungen durch unfreiwilligen massenhaften SMS-Versand entstanden sind, sprechen Sie mit Ihrem Mobilfunkanbieter über mögliche Kostenreduzierungen.
- Unterschreiben Sie dafür nicht voreilig Erklärungen, die Sie im Gegenzug abgeben sollen!
- Gegen Mobilcom-Debitel sind wir erfolgreich rechtlich vorgegangen.
SMS angeblicher Paketdienste, falsche Ankündigungen neuer Sprachnachrichten oder Probleme mit dem Online-Banking: Betrügerische Behauptungen per SMS haben kurz nach Ostern 2021 sprunghaft zugenommen. Seitdem tauchen immer wieder neue Phishing-SMS (= Smishing) auf. In der Regel ist ein Link enthalten und wer ihn antippt, kann sich unter anderem schädliche Apps einfangen, die unbemerkt und massenhaft SMS verschicken. In solchen Fällen kann es schnell zum Streit zwischen Verbraucher:innen und Mobilfunkanbietern über die Kosten für diese Massen-SMS kommen. Denn bei Tarifen ohne SMS-Flatrate sind schnell mehrere hundert Euro zusammengekommen.
Wir raten schon in der Warnung vor den betrügerischen SMS dazu, sich mit den Mobilfunkanbietern in Verbindung zu setzen und zu versuchen, die Forderung zu reduzieren. Im Mai und Juni 2021 berichteten Verbraucher:innen von Streit, zum Beispiel mit Mobilcom-Debitel und Tochtergesellschaften wie Klarmobil. Die hatten angeboten, die Kosten für den SMS-Versand auf 100 Euro zu deckeln. Als Voraussetzung dafür sollten die Kund:innen allerdings eine Verpflichtungserklärung unterschreiben. Darin übertrugen die Anbieter das Kostenrisiko künftiger Schadprogramme vollkommen auf die Nutzer:innen – nach dem Motto: Wir tragen jetzt einmal einen Teil der Kosten, aber künftig gehen sie auf Ihre Kappe!
Aus unserer Sicht sind Verbraucher:innen damit über die Grenzen des Gesetzes hinaus zur Vergütung von Entgelten und Schäden belastet worden. Deshalb haben wir rechtliche Schritte eingeleitet. Mobilcom-Debitel hat sich dazu verpflichtet, die kritisierte Klausel nicht mehr zu verwenden.
Aus unserer Sicht war folgende Klausel in der Verpflichtungserklärung nicht zulässig: "3. Mobilfunkleistungen der mobilcom-debitel GmbH, die aufgrund von Modifizierungen der Geräte-Software oder durch Zuwiderhandlungen gegen die unter den vorstehenden Ziffern genannten Verpflichtungen erbracht wurden, zu vergüten und etwaigen Schaden zu ersetzen."
Wenn Ihr Mobilfunkanbieter eine Verpflichtungserklärung verlangt, sollten Sie diese nicht leichtfertig unterschreiben! Wenden Sie sich vorher gerne an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW. Zweifelhafte Klauseln (wie z.B. die oben genannte) sollten Sie streichen und versuchen, trotzdem ein Entgegenkommen Ihres Anbieters zu erreichen.