Diese Fakeshops locken mit Angeboten zum Frühlingsbeginn

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Fahrräder, Grills und Rasenmäher sind aktuell beliebte Produkte im Online-Shopping. Das wissen auch die Betreiber von Fakeshops. Woran Sie betrügerische Angebote erkennen und was Sie tun können, wenn Sie bereits hereingefallen sind.
Smartphone, auf dem ein Fahrrad-Fakeshop aufgerufen ist

Das Wichtigste in Kürze:

  • Fakeshops nutzen die Frühlingssaison, um mit vermeintlichen Schnäppchen für Gartenzubehör, Rasenmäher oder Fahrräder zu locken.
  • Seien Sie misstrauisch bei zu günstigen Angeboten und prüfen Sie die Seriosität des Shops.
  • Oft fehlen wichtige Angaben, etwa ein Impressum oder sichere Zahlungsmethoden.
  • Nutzen Sie den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen, um verdächtige Shops zu überprüfen.
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Mit den ersten frühlingshaften Sonnenstrahlen steigt die Nachfrage nach Gartenartikeln wie Rasenmähern, Pflanzkübeln, Sandkästen und Grills. Aber auch Produkte für Outdoor-Aktivitäten außerhalb des eigenen Gartens wie Fahrradfahren, Wandern oder Camping gewinnen wieder an Beliebtheit. Die Betreiber von betrügerischen Online-Shops wissen darum und passen ihr Sortiment entsprechend an, um Verbraucher:innen mit verlockenden Angeboten zu täuschen. Oft bieten sie gefragte Produkte zu extrem günstigen Preisen an – doch nach der Zahlung bleibt die Ware aus oder ist von mangelhafter Qualität.

Vorsicht vor diesen Fakeshops mit Produkten zum Frühlingsanfang

Im Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen gehen aktuell gehäuft Anfragen zu folgenden Fakeshops ein, die saisonal beliebte Produkte anbieten (Auswahl):

  • dailyessentialsmall.shop
  • vering24.de
  • trend-handel.de
  • chromasphere.shop
  • bergxperten.de
  • chicandgo.com
  • kamenik-at.de
  • fahrradhandel-hartmann.de
  • radbegeisterung.de
  • fahrradhandel-kappler.de
  • reinholdrasenmaher.com
  • moro-fahrraeder.de
  • wasserleben-handel.de
  • hansrasenmaher.com
  • adventure-shop.at

Wie erkenne ich einen Fakeshop?

Fakeshops werden immer besser und können täuschend echt aussehen. Es gibt aber bestimmte Merkmale, bei denen Sie misstrauisch werden sollten:

  • Fehlendes oder unvollständiges Impressum – Ein Impressum ist Pflicht für Online-Shops, die ihre Waren in der EU anbieten. Wenn Sie keines finden – Finger weg.
  • Nur Vorkasse-Zahlung möglich (beispielsweise per Überweisung oder mit Kryptowährungen) – Wir raten zur Nutzung sicherer Bezahlmethoden wie beispielsweise per Kreditkarte. Wenn am Ende des Bestellprozesses nur noch eine Vorkasse-Zahlungsmöglichkeit übrig bleibt, seien Sie misstrauisch.
  • Extrem niedrige Preise – Preise, die weit unter denen anderer Shops liegen, sollten ein Warnsignal sein.
  • Verfügbarkeit vergriffener Produkte – Ein Onlineshop bietet als einziger ein Produkt an, das überall sonst vergriffen ist? Wir raten zur Vorsicht, denn das ist unrealistisch.
  • Fehlende oder schlechte Kundenbewertungen – aber auch bei ausschließlich positiven, oft überschwänglichen Kundenbewertungen sollten Sie misstrauisch werden. Oft sind die gefälscht.
  • Rechtschreib- und Grammatikfehler auf der Website – oft sind diese das Ergebnis von KI-Übersetzungen, die bei der automatischen und massenweisen Erstellung von Fakeshops entstehen.

Wenn Sie unsicher sind, können Sie den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen nutzen, der Online-Shops anhand relevanter Merkmale prüft und Ihnen eine erste Einschätzung dazu gibt, ob es sich um einen Fakeshop handeln könnte.

Was tun, wenn Sie auf einen Fakeshop hereingefallen sind?

Falls Sie bereits Geld überwiesen haben:

  • Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank, um die Zahlung zu stoppen. Der Zeitrahmen, bis zu dem eine Überweisung noch gestoppt werden kann, ist je nach Tageszeit, Wochentag und Bank unterschiedlich. Je nach Fall ist ein Stopp noch einige Stunden oder auch nur wenige Sekunden möglich. Bei anderen Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Auch hierzu müssen Sie sich an Ihre Bank wenden.
  • Sichern Sie alle relevanten Dokumente, darunter Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und Screenshots des Angebots.
  • Erstatten Sie Strafanzeige, da es sich rechtlich um Betrug handelt. Betroffene können die Anzeige online oder bei einer Polizeidienststelle vor Ort stellen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.