Förderung fürs Eigenheim: So finden Sie das richtige Förderprogramm

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Wer bei der Haussanierung auf Energiesparen setzt, dem steht eine wahre Flut von Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten offen. Daher sollten Sie sich als Eigentümerin oder Eigentümer gut informieren, um für Ihr Vorhaben die passenden Fördermittel zu bekommen.
Paar umarmt sich vor Haus mit Gerüst

Das Wichtigste in Kürze:

  • Förderungen gibt es für viele Maßnahmen an Ihrem bestehenden Wohnhaus: von der neuen Heizung im Keller, über einbruchsichere Fenster sowie den barrierefreien Hauseingang bis zum Einsatz erneuerbarer Energien.
  • Sie können auch mehrere Programme kombinieren, um die öffentlichen Fördermittel bestmöglich auszunutzen.
  • Online helfen Ihnen verschiedene Datenbanken, um nach den passenden staatlichen Förderprogrammen zu suchen.
  • Eine individuelle Beratung erhalten Sie bei der Energieberatung der Verbraucherzentralen.
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Was wird gefördert?

Private Eigenheimbesitzer:innen, Wohnungseigentümer:innen und Vermietende finden eine Vielzahl von Förderprogrammen bei Bund, Land und kommunalen Trägern zu folgenden Themen:

  • Sanierung zum Effizienzhaus
  • Wärmedämmung von Dach, Wand und Geschoss-/Kellerdecke
  • Fenster und Außentüren
  • Energieeffizienter Neubau
  • Reduzierung von Barrieren, Einbruchschutz
  • Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung
  • Lüftungsanlagen
  • Austausch von Heizungen (Wärmepumpen, Holzpelletanlagen, thermische Solaranlagen, Brennstoffzellenheizungen, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz)
  • Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage z. B. durch hydraulischen Abgleich 
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und Netzdienlichkeit
  • Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expertinnen und Experten
  • Energieberatung (z. B. individueller Sanierungsfahrplan iSFP)

Wie finde ich das richtige Förderprogramm?

Wenn Sie sich eine Übersicht verschaffen wollen, welche Fördermittel es für Ihr Sanierungsanliegen gibt, können Sie verschiedene Fördermitteldatenbanken durchsuchen. Eine gute Übersicht bietet der Förder.Navi von Energy4Climate – insbesondere für Nordrhein-Westfalen. Das Tool ermöglicht die Auswahl nach Förderthema, Förderart und Fördergeber. Probieren Sie es hier aus und klicken Sie sich bis zur Detailansicht von einzelnen Förderprogrammen durch.

Förder.Navi laden: Erst wenn Sie auf „Inhalt anzeigen“ klicken, wird eine Verbindung zu NRW.Energy4Climate hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie deren Hinweise zur Datenverarbeitung.

Eine weitere Förderdatenbank bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Datenbank enthält Förderprogramme vom Bund und teilweise von den Bundesländern.

Fördergelder online beantragen

Die Antragstellung läuft je nach Förderprogramm unterschiedlich ab. Bundesweite Fördermittel erhalten Sie online über die KfW und das BAFA. Die Kredite der KfW beantragen Sie über Ihre Hausbank.

  • Lassen Sie sich am besten vor der Planung beraten. Die Verbraucherzentrale bietet eine Energieberatung und Beratung zur Immobilienfinanzierung an.
  • Anträge müssen in der Regel vor dem Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
  • Fördergelder sind immer an technische Mindestanforderungen gekoppelt.
  • Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle wie zum Beispiel Dämm-Maßnahmen und Fensteraustausch ist es für eine Bundesförderung erforderlich, Energie-Effizienz-Expert:innen einzubeziehen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Ist beispielsweise der Etat eines Programms ausgeschöpft, können keine Gelder mehr ausgezahlt werden. Haben Sie jedoch schon eine Förderzusage, sind die Mittel für Sie reserviert.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Der Bund fördert die energieeffiziente Sanierung und Nutzung erneuerbarer Energie im Gebäude mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude - BEG. Diese gliedert sich in verschiedene Teilprogramme:

  • Die Komplettsanierung von bestehenden Gebäuden zu Effizienzhäusern, auch bei Umwidmung von Nichtwohnflächen zu Wohnflächen, wird durch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen gefördert. Mit dem Tilgungs­zuschuss sparen Sie Geld: Er reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Lauf­zeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurück­zahlen.
    Die Höhe der Tilgungszuschüsse und der maximalen Kreditsumme hängen von der Art der Sanierung und des erreichten Effizienzhaus-Standards ab. Die Komplettsanierung wird über das KfW-Programm 261 gefördert.
  • Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle, eine neue Heizungsanlage, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen und der Einsatz optimierter Anlagentechnik sowie die fachliche Beratung und Begleitung werden mit Zuschüssen in unterschiedlicher Höhe gefördert. 


     

    Quelle: BAFA

Der Heizungstausch wird über das KFW-Programm 458 gefördert.

Die anderen Zuschussvarianten (für Dämmung, Fensteraustausch, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik außer Heizung) werden beim BAFA beantragt. 

Wenn Sie die Zusage für einen Zuschuss (auch vom BAFA) erhalten und noch weiteren Finanzierungsbedarf haben, können Sie einen sogenannten Ergänzungskredit der KfW (Programm 358/359 nutzen, den Sie über einen Finanzierungspartner (z. B. Hausbank) beantragen.  

Weitere Förderprogramme des Bundes

Die Bundesregierung fördert über die KfW Bankengruppe zudem klimafreundliche Neubauten, den barrierefreien Umbau und den Einbruchschutz von Gebäuden sowie Photovoltaikanlagen durch zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse. 
Einige Produkte haben wir hier für Sie zusammengestellt:

  • KfW-Produkt 296: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude
    Kredit für Neubauten und Ersterwerb von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen
  • KfW-Produkt 297/298 Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude
    Kredit für Neubauten und Ersterwerb von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen
  • KfW-Produkt 300: Wohneigentum für Familien - Neubau
    Kredit für selbstgenutzten Neubau und Ersterwerb für Familien mit Kind
  • KfW-Produkt 308:  Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Jung kauft Alt), 
    Kredit für den Kauf eines bestehenden Wohn­gebäudes oder einer bestehenden Eigentums­wohnung (Sanierungspflicht) für Familien mit Kind
  • KfW-Produkt 159:  Altersgerecht Umbauen
    Kredit für den Abbau von Barrieren und eine Verbesserung des Einbruchschutzes
  • KfW-Produkt 270 Erneuerbare Energien 
    Kredit für Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien

Beim BAFA  können Sie auch einen Zuschuss zu einer umfangreichen Energieberatung Ihres Wohngebäudes oder zu einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten.

Steuerliche Förderung

Energetische Sanierungsmaßnahmen können Sie alternativ auch steuerlich geltend machen. Dabei können Sie eine Steuerermäßigung in Form eines Steuerbonus erhalten. Gefördert werden Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, wenn das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist.

Steuerlich berücksichtigt werden nur Sanierungsmaßnahmen, die von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und die die Anforderungen aus der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllen. Die Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) übersteigen – entsprechend den Mindestanforderungen der BEG-Förderung.

Wenn dies alles zutrifft, können Sie 20 Prozent von maximal 40.000 Euro Sanierungskosten verteilt auf drei Jahre in der Steuererklärung angeben. Beim Finanzamt brauchen Sie vor Beginn der Sanierungsmaßnahme keinen Antrag zu stellen. Sie reichen die Nachweisformulare nach Umsetzung der Sanierung ein.

Weitere Informationen zur steuerlichen Förderung und den notwendigen Formularen finden  Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

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