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1N Telecom: So wehren Sie sich gegen Schadenersatz-Forderungen

Seit Mitte August melden sich vermehrt Verbraucher:innen, die von der 1N Telecom ein Schreiben mit dem Betreff Anbieterwechselauftrag erhalten haben. Mit unserem Mustertext können Sie sich wehren.
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Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
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Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.