Wissenschaftliche Bewertung von individuellen Gesundheitsleistungen

Stand:
Das Internetportal www.igel-monitor.de bewertet seit 2012 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bei Arzt:innen. Die Arbeit erfolgt nach wissenschaftlichen Standards.
Wissenschaftler Gruppenarbeit

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der IGeL-Monitor ist ein Informationsportal des Medizinischen Dienstes Bund (MD-Bund).
  • Die Bewertungen des IGeL-Monitors sollen Versicherte darin unterstützen, beim Arzt oder bei der Ärztin eine informierte Entscheidung zu treffen.
  • Jede Bewertung beruht auf einer systematischen Recherche und Auswertung der wissenschaftlichen Literatur.
On

Wer steht hinter dem IGeL-Monitor?

Der IGeL-Monitor wurde vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) initiiert und bewertet seit 2012 Individuelle Gesundheitsleistungen. Seit Januar 2022  wird er vom Medizinischen Dienst Bund als Rechtsnachfolger des MDS weitergeführt. 

Für die konkrete Durchführung und die Erstellung der IGeL-Bewertungen ist ein interdisziplinäres Team zuständig. Es besteht aus Ärzt:innen  aus dem Bereich der evidenzbasierten Medizin und Mitarbeitenden aus der Öffentlichkeitsarbeit. Inhaltlich unterstützt wird das Projekt durch externe Wissenschaftler:innen.

Der IGeL-Monitor arbeitet nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin (EbM). Das heißt, das beste verfügbare Wissen aus der klinischen Forschung wird mit ärztlichen Erfahrungen zusammengeführt.

Wie entstehen die Bewertungen?

Der IGeL-Monitor bewertet Selbstzahler-Leistungen aus der Arztpraxis, die relevant sind und häufig in Anspruch genommen werden. Die Bewertung jeder einzelnen IGeL läuft nach einem festgelegten Prozess ab: Mit Hilfe wissenschaftlicher Studien werden Nutzen und Schaden einer IGeL analysiert. Zu einer abschließenden Bewertung gelangt der IGeL-Monitor, indem er Nutzen und Schaden gegeneinander abwägt. Es gibt 5 Bewertungsaussagen:

  1. „positiv“
  2. „tendenziell positiv“
  3. „unklar“
  4. „tendenziell negativ“
  5. „negativ“

Die große Mehrzahl der Bewertungen lautet „unklar“ oder „tendenziell negativ“.

Was kritisiert der IGeL-Monitor?

In einer repräsentativen Umfrage hat der IGeL-Monitor 2020 die Top 10 der meistverkauften IGeL ermittelt („IGeL-Report“). Fazit: An der Spitze würden nach wie vor die Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung und der Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung stehen. Bei beiden überwiege der mögliche Schaden den Nutzen.

Somit werde laut IGeL-Monitor die Top 10 von Leistungen angeführt, die als „negativ“ oder „tendenziell negativ“ bewertet wurden. Beim Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung handelt es sich sogar um eine Leistung, von der auch der Berufsverband der Frauenärzte abrät. Denn, in Studien konnte kein Nutzen gezeigt werden. Vielmehr können falsch positive Ergebnisse unnötig beunruhigen und im schlimmsten Falle dazu führen, dass gesunde Eierstöcke entfernt werden.

Zu den häufigsten angebotenen und angenommenen Leistungen gehören neben den beiden genannten IGeL noch der Ultraschall des Bauchraums und der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs bei Männern.

Aktueller Stand  der Bewertungen

Der IGeL-Monitor bietet bisher die Einschätzung zu 62 Leistungen  (Stand Mai 2024). Bislang gab es folgende Bewertungen:

  • positiv: 0
  • tendenziell positiv: 2
  • unklar: 23
  • tendenziell negativ: 24
  • negativ: 4
  • ohne Bewertungen: 9

Unter die Einschätzungen ohne Bewertung fallen zum Beispiel die reisemedizinische Vorsorge,  Atteste und Gutachten oder Sportchecks.

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Schwangerschaft und Geburt
Während einer Schwangerschaft stellen sich viele Fragen – häufig ausgelöst durch unnötige Vorsorgeuntersuchungen,…
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.